Kaum ein Thema hat die Menschen 2019 so bewegt wie der Klima- und Umweltschutz. Besonders die Kritik an einem zu geringen politischen Engagement wurde zunehmend lauter. Dies dürfte einer der Gründe sein, warum im Jahressteuergesetz 2019 einige Reformen beschlossen wurden, die sich positiv auf das Klima auswirken. Außerdem sollen weitere Regelungen dafür sorgen, dass Gesetzeslücken geschlossen und Anpassungen vorgenommen werden können. Damit Verbraucher den Überblick über die Reformen behalten, hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Vorteile für Verbraucher
Für Eigenheimbesitzer und Wohnungseigentümer, die ihre Immobilien energetisch auf den neuesten Stand bringen wollen, gibt es gute Nachrichten. Ab 2020 können bis zu 20 Prozent der Ausgaben für Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt für alle Einzelmaßnahmen ab Jahresbeginn 2020, befristet auf zehn Jahre. Maximal 40000 Euro können so pro Objekt von der Steuer abgesetzt werden. Dies entlastet nicht nur die Immobilienbesitzer, sondern auch Umwelt und Klima. Ähnliche Effekte sollen erhöhte Kaufprämien und zusätzliche Steuerersparnisse auf Elektro- und Hybridfahrzeuge haben. Zwar wurde der sogenannte Umweltbonus für E-Autos bereits 2016 eingeführt, doch der erwartete Erfolg blieb aus. Weniger Menschen als erwartet, knapp 140000 in Deutschland, beantragten bis 2019 die Prämie. Daher soll die Erhöhung der Kaufprämie auf bis zu 6000 Euro bei E-Autos und 4500 Euro bei Hybridwagen nun mehr Käufer davon überzeugen, künftig Strom statt Benzin zu tanken. Hinzu kommen die Steuervorteile von Elektro-Dienstwagen: Bei der Privatnutzung des Firmenfahrzeugs müssen anstelle des üblichen einen Prozents nur 0,5 Prozent des Bruttokaufpreises steuerlich geltend gemacht werden.
Weniger Steuer auf Bahntickets
Bei der Frage, ob Reisende sich für die Bahn oder das Flugzeug entscheiden, spielt der Ticketpreis häufig eine entscheidende Rolle. Bisher schnitten besonders Kurzflüge im Vergleich zur Zugfahrt oft besser ab. Doch das könnte sich in Zukunft ändern. Denn seit Januar 2020 tritt die Mehrwertsteuersenkung auf Bahntickets in Kraft: Fahrkarten für den Fernverkehr werden nun mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent versteuert. Die Bahn kündigte an, die Mehrwertsenkung eins zu eins an die Kunden weiterzugeben, wodurch Verbraucher etwa zehn Prozent pro Ticket einsparen können. Gleichzeitig wird das Fliegen, besonders auf kurzen Strecken, ab April 2020 teurer werden. Der Steuersatz für Kurzflüge erhöht sich um ganze 76 Prozent auf 13,03 Euro. Doch auch für Ziele außerhalb Europas und Interkontinentalflüge müssen Verbraucher tiefer in die Tasche greifen: Die Luftverkehrssteuer wird hier um jeweils 43 Prozent angehoben.
Anfang 2018 sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erstmalig seit 2011 unter drei Prozent, auf 2,5 Prozent, gesunken. Langfristig soll der Steuersatz 2,6 Prozent betragen, daher ist diese Verringerung bis Ende des Jahres 2022 befristet. Nun wurde für das Jahr 2020 eine weitere Steuersenkung beschlossen: Seit dem ersten Januar fallen nur noch 2,4 Prozent für die Arbeitslosenversicherung an. Doch auch diese Regelung ist befristet bis zum 31.Dezember 2022. Bis dahin werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber jedoch gleichermaßen entlastet, das Gesamtvolumen der Ersparnisse beträgt 1,2 Milliarden Euro.
Deutliche Rentenerhöhung
Im kommenden Jahr sollen, laut eines Entwurfs des Rentenversicherungsberichts 2019, die Rentenbeiträge weiter steigen. Bereits im Juli dieses Jahres erhielten Pensionierte eine deutliche Rentenerhöhung, dies soll sich nun 2020 wiederholen.
Demnach werden die Rentenbezüge in Westdeutschland um 3,15 Prozent und in Ostdeutschland um ganze 3,92 Prozent steigen. Die genauen Zahlen zur Rentenerhöhung werden aber erst im Frühjahr 2020 vorliegen. Auch durch die Anhebung des Freibetrags von Betriebsrenten bleibt einigen Pensionierten am Ende des Monats mehr von ihren Bezügen. Denn seit Januar 2020 wurde dieser auf 159,25 Euro erhöht (von vormals 155,75 Euro), was bedeutet, dass erst bei höheren Betriebsrenten ein Krankenkassenbeitrag fällig wird. Doch auch in diesem Fall bedeuten die neuen Regelungen Vergünstigungen: Betriebsrentner mit höheren Bezügen müssen weniger Beiträge an ihre Krankenkassen zahlen.