Eigenbedarf begründen
Urteil am Landgericht Berlin
Eigentümer müssen ihre Eigenbedarfskündigungen konkret begründen. Der einfache Hinweis, dass die Wohnung als Zweitwohnung benötigt wird, reicht nicht aus, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 249/19), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 6/2020) berichtet. Das Kündigungsschreiben muss