Urteil zur Mietminderung

Mängel sollte man beweisen können

Wer die Miete wegen eines Mangels mindert, sollte sich seiner Sache sicher sein. Denn wenn sich der Mangel nicht beweisen lässt, droht Mietern die Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 73/19). Im verhandelten Fall hatte sich eine Mieterin über Lärm beklagt

Mittwoch, 5. November 2025

30 Tage einmalig 0,99€

  • Testen Sie unser
  • ePaper einen Monat lang.
  • Jederzeit kündbar.
Jetzt testen

3 Monate für 1 einmalig nur 34,90€

  • Unser günstiger Einstieg:
  • 3 Monate lang zum Vorteilspreis lesen.
Angebot sichern

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.