Urteil zur Mietminderung
Mängel sollte man beweisen können
Wer die Miete wegen eines Mangels mindert, sollte sich seiner Sache sicher sein. Denn wenn sich der Mangel nicht beweisen lässt, droht Mietern die Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 73/19). Im verhandelten Fall hatte sich eine Mieterin über Lärm beklagt