Urteil zur Mietminderung

von Redaktion

Mängel sollte man beweisen können

Wer die Miete wegen eines Mangels mindert, sollte sich seiner Sache sicher sein. Denn wenn sich der Mangel nicht beweisen lässt, droht Mietern die Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 73/19). Im verhandelten Fall hatte sich eine Mieterin über Lärm beklagt und die Miete ein Jahr lang um rund ein Viertel gemindert. Die Vermieterin kündigte das Mietverhältnis. Mit Erfolg: Das Landgericht betrachtete die Kündigung als wirksam. Die Mieterin habe fahrlässig gehandelt, indem sie ihre Miete sofort herabsetzte.

Sie hätte die Miete stattdessen bis zur Klärung der Frage unter Vorbehalt zahlen können.

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