Sicherheit ist nicht immer für jeden oder jede das Gleiche, das zeigt ein Fall aus Köln.
In einem Mehrfamilienhaus sollte ein Wohnungsmieter vertraglich dazu verpflichtet werden, die Haustüre bei jedem Betreten von innen zu verschließen. Andere Hausbewohner und -bewohnerinnen sowie die Hausverwaltung betonten den Sicherheitsaspekt gegenüber potenziellen Einbrechern.
Doch der Mieter war dazu nicht bereit. Er gewichtete einen anderen Sicherheits-aspekt stärker. Die Gefahr, dass Unbefugte leichter nach drinnen könnten, empfand er als geringer, als dass er selbst nicht rechtzeitig nach draußen könnte. Dieser Meinung schloss sich das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 203 C 319/16) an. Wenn es zum Ausbruch eines Feuers oder zu einem sonstigen Notfall komme, dann müsse der Fluchtweg für die Hausbewohner jederzeit frei sein. ck