Höhere Mietkaution unzulässig

von Redaktion

Keine Mehrzahlung wegen Haustieren

Bereits bei der Wohnungssuche haben Haustierbesitzer oft Nachteile – viele Eigentümer fürchten etwa durch die Krallen der kleinen Vierbeiner Schäden am Fußbodenbelag. Wohnungsanzeigen, in denen Tiere als unerwünscht bezeichnet werden, sind so keine Seltenheit. Dazu haben Vermieter durchaus das Recht – als Eigentümer können sie frei entscheiden, wen sie als Mieter wählen.

Wozu sie kein Recht haben, ist allerdings die Kaution für Tierhalter in die Höhe zu setzen. Drei Monatskaltmieten: Mehr darf ein Wohnungsvermieter von seinen Mietern nicht als Sicherheit verlangen. So sieht es das Gesetz vor. Diese Höchstgrenze darf auch nicht dann überschritten werden, wenn Vermieter aufgrund von Tierhaltung in der Wohnung ein höheres Risiko für Beschädigungen oder Abnutzung annehmen. „Übersteigt die Summe den Betrag von drei Monatsmieten, so ist die Kautionsvereinbarung hinsichtlich des überschießenden Teils unwirksam“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Mieter können diesen Betrag entweder zurückfordern oder müssen ihn erst gar nicht zahlen.Ck/Dpa

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