Lichtregeln bei der Nebelfahrt

von Redaktion

Jedes Jahr sind an nebligen Tagen eine ganze Reihe von Autofahrern unterwegs, die entweder die Technik ihres Wagens nicht beherrschen, die Regeln nicht kennen oder denen alles egal ist. Die Dekra erklärt, was man bei beeinträchtigter Sicht beachten muss. Wichtig sind Abstand, Geschwindigkeit anpassen und sich nicht an Schnellfahrende anhängen.

Tagfahrlicht: Die Lichtautomatik schaltet selbsttätig das Abblendlicht an, wenn es dunkel wird oder man durch einen Tunnel fährt. Bei Nebel und anderen diffusen Lichtverhältnissen arbeitet die Automatik aber nicht immer perfekt, die Sensoren erkennen oft Nebel oder Nieselregen nicht, sodass die Heckleuchten ausgeschaltet bleiben. Die Dekra rät, das Abblendlicht manuell einzuschalten – was übrigens laut Straßenverkehrsordnung sowieso bei Regen, Schneefall oder Nebel Pflicht ist.

Nebellicht: Bei erheblicher Sichtbehinderung dürfen sie eingeschaltet werden, eine Verpflichtung besteht aber nicht. Die Nebelscheinwerfer verbessern dank breiterer Lichtstrahlung die Sicht bei diffusem Licht und leuchten den Nahbereich vor dem Auto besser aus.

Schlussleuchte: Erst bei einer Sichtweite unter 50 Metern darf das helle Licht am Heck eingeschaltet werden. So ist das Fahrzeug bei dichtem Nebel besser erkennbar. Bei eingeschalteter Schlussleuchte gilt ein Maximaltempo von 50 km/h. Lichtet sich der Nebel, muss die Schlussleuchte ausgeschaltet werden. vp

Artikel 4 von 11