Auto-Verkäufer müssen von sich aus auch ungefragt auf ungewöhnliche Reparaturen hinweisen. Das Landgericht Lübeck hat dies in einem Prozess entschieden (Az. 3 O 150/21). Ein Mann hatte in einem Autohaus einen Gebrauchtwagen erstanden, der – wie sich kurz danach herausstellte – an Turbolader, Katalys
Dieser Artikel (ID: 2315263) ist am 05.07.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 56), Wasserburger Zeitung (Seite 56), Mangfall-Bote (Seite 56), Chiemgau-Zeitung (Seite 56), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 56), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 56), Neumarkter Anzeiger (Seite 56).