Niemand ist verpflichtet, in seinem Bewerbungsschreiben zu erwähnen, dass er oder sie Kinder hat. „Es kann Ihnen keiner einen Strick daraus drehen, wenn Sie das nicht erwähnen“, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel. Und auch im Vorstellungsgespräch muss man den potenziellen Arbeitgeber
Dieser Artikel (ID: 2399194) ist am 22.11.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 58), Wasserburger Zeitung (Seite 58), Mangfall-Bote (Seite 58), Chiemgau-Zeitung (Seite 58), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 58), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 58), Neumarkter Anzeiger (Seite 58).