Wer bis zum Jahresende nicht alle Urlaubstage genommen hat, riskiert grundsätzlich den Verfall der freien Tage? So einfach ist es nicht. Nach aktueller Rechtsprechung sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte rechtzeitig und eindeutig auf den drohenden Urlaubsverfall hinzuweisen – sonst bleibt der
Dieser Artikel (ID: 2399193) ist am 22.11.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 58), Wasserburger Zeitung (Seite 58), Mangfall-Bote (Seite 58), Chiemgau-Zeitung (Seite 58), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 58), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 58), Neumarkter Anzeiger (Seite 58).