Niemand ist verpflichtet, in seinem Bewerbungsschreiben zu erwähnen, dass er oder sie Kinder hat. „Es kann Ihnen keiner einen Strick daraus drehen, wenn Sie das nicht erwähnen“, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel. Und auch im Vorstellungsgespräch muss man den potenziellen Arbeitgeber nicht über seinen Familienstand informieren. Dennoch versuchten Arbeitgeber immer wieder, etwa auch die Frage nach Kindern zu platzieren. Wie Mütter oder Väter darauf reagieren sollten, dafür gebe es keinen allgemeingültigen Rat. „Da brauchen Sie Fingerspitzengefühl“, sagt Volker Görzel. Rechtlich gesehen könne man eine Antwort darauf verweigern.
Aber auch wenn im Bewerbungsverfahren Kinder kein Thema sein müssen, sollten Väter und Mütter spätestens bei einer Anstellung den Arbeitgeber informieren. „Denn der Familienstand wirkt sich auf die Gehaltsabrechnung aus“, sagt Görzel. Damit Arbeitnehmer monatlich über den Kinderfreibetrag Steuern sparen, muss der Arbeitgeber Bescheid wissen. Auch bei etwaigen Kündigungen sind Kinder noch einmal ein wichtiger Aspekt. „In der Regel sind diejenigen, die verheiratet sind und Kinder haben, eher geschützt als die unverheirateten Kinderlosen“, sagt der Anwalt. tmn