Ärger mit der Versicherung vermeiden

von Redaktion

Wann muss man einen Versicherungsschaden melden?

Nach einem Verkehrsunfall zählt oft nicht nur, was passiert ist, sondern auch, wann der Schaden gemeldet wird. Wer zu lange wartet, riskiert Ärger mit seiner Versicherung. Das kann bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Doch in manchen Fällen ist eine verspätete Meldung erlaubt.

Im Regelfall verlangt die Kfz-Versicherung, dass ein Schaden „unverzüglich“, also ohne schuldhaftes Zögern, gemeldet wird. In der Praxis gilt eine Frist von etwa sieben Tagen noch als rechtzeitig. Das ergibt sich sowohl aus dem Versicherungsvertragsgesetz (§30 VVG) als auch aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), in denen die Meldefrist üblicherweise auf eine Woche festgelegt ist. Eine spätere Information der Versicherung gilt damit grundsätzlich als Pflichtverletzung und kann empfindliche Konsequenzen haben.

Das sind die Ausnahmen

Es gibt jedoch Ausnahmen. Wer den Schaden nicht früher melden konnte, etwa wegen Bewusstlosigkeit oder eines Krankenhausaufenthalts nach dem Unfall, hat gute Chancen, dass die Versicherung Nachsicht zeigt. In solchen Fällen beginnt die Frist nämlich erst, wenn die betroffene Person wieder handlungsfähig ist. Auch bei verdeckten Schäden, etwa einem erst später bemerkten Defekt nach einem Unfall, wird die Meldefrist ab dem Zeitpunkt der Entdeckung gerechnet.

Wird die Versicherung allerdings ohne triftigen Grund zu spät informiert, kann sie ihre Leistungen kürzen oder sogar vollständig verweigern. Juristisch wird das als „Obliegenheitsverletzung“ bezeichnet.

Diese Regelung betrifft sowohl die eigene Kaskoversicherung als auch Haftpflichtfälle. Geschädigte sollten deshalb ihre Ansprüche gegen die gegnerische Kfz-Haftpflicht möglichst innerhalb von ein bis zwei Wochen geltend machen.

Als Faustregel raten Experten: Nach einem Unfall am besten sofort telefonisch oder online eine kurze Schadensanzeige übermitteln, selbst wenn noch nicht alle Details vorliegen. Die notwendigen Unterlagen und eine genaue Schilderung können anschließend nachgereicht werden. So bleibt der Versicherungsschutz erhalten. ese

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