Zum 1. März ist Kennzeichenwechsel angesagt. Betroffen sind Fahrzeuge, die mit einem Versicherungskennzeichen unterwegs sind. Dies sind Mofas und Mopeds mit bis zu 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Zudem Elektrofahrräder mit Tretunterstützung über 25 km
Dieser Artikel (ID: 2459156) ist am 28.02.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).