Ab 1. März nur noch schwarz

von Redaktion

Zum 1. März ist Kennzeichenwechsel angesagt. Betroffen sind Fahrzeuge, die mit einem Versicherungskennzeichen unterwegs sind. Dies sind Mofas und Mopeds mit bis zu 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Zudem Elektrofahrräder mit Tretunterstützung über 25 km/h oder mit motorischer Unterstützung von maximal 45 km/h, Quads und Trikes, die maximal 45 km/h schnell sind, sowie motorisierte Krankenfahrstühle und bestimmte Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit Bestandsschutz.

Wer ab diesem Datum noch mit einem alten grünen Schild fährt, riskiert bei einer Kontrolle oder einem Unfall nicht nur ein Bußgeld, sondern möglicherweise auch den Versicherungsschutz. Die Farbe wechselt jährlich zwecks schnellerer Erkenn- und Überprüfbarkeit. Die neuen Kennzeichen sind bei der jeweiligen Versicherung erhältlich. VP

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