Wer krank wird und nicht arbeiten kann, muss nach aktueller Gesetzeslage erst mal keine finanziellen Einbußen fürchten: Fällt ein Beschäftigter wegen Krankheit aus, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt bis zu sechs Wochen weiter. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet ist. Und dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Tritt dieselbe Krankheit später erneut auf, kann der Anspruch auf weitere sechs Wochen bestehen. Das gilt, wenn zwischen den Erkrankungen mindestens sechs Monate ohne diese Krankheit lagen oder seit der ersten Erkrankung zwölf Monate vergangen sind, so die Regelung im Entgeltfortzahlungsgesetz. Schließen sich zwei Krankschreibungen unmittelbar aneinander an oder liegen nur wenige Stunden dazwischen, erhalten Beschäftigte nicht automatisch erneut Entgeltfortzahlung. Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung auf, die sich unmittelbar anschließt, wird die Sechs-Wochen-Frist nicht neu ausgelöst. Ein neuer Anspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits beendet war, als die weitere Erkrankung eintrat. tmn