Geteilte Sonnenkraft

von Redaktion

Solarstrom kann man auch mit dem Nachbarn nutzen

Bislang war die Einspeisung überschüssigen Solarstroms ins öffentliche Netz die gängige Praxis für private Photovoltaikanlagenbetreiber. Obwohl diese vergütet wird, deckt der Betrag oft nicht die tatsächlichen Produktionskosten des Solarstroms. Mit Wirkung zum 1. Juni tritt eine Neuregelung in Kraft, die es ermöglicht, lokal erzeugten Solarstrom ohne umfangreiche bürokratische Hürden direkt an Nachbarn abzugeben. Diese Entwicklung schafft eine rechtliche Grundlage für das sogenannte Energy Sharing und eröffnet neue Möglichkeiten für eine dezentrale Energieversorgung.

Gewonnene Energie
einfach teilen

Die Abgabe von Solarstrom an die Nachbarschaft stellt eine Alternative zur traditionellen Netzeinspeisung dar. Während die Einspeisevergütung für neue Anlagen oft unter den Entstehungskosten des Solarstroms liegt, bietet der direkte Verkauf an Nachbarn die Chance auf ein angemessenes Entgelt. Dies kann die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage steigern und gleichzeitig den Abnehmern günstigere Strompreise ermöglichen. Martin Brandis, Experte von der Energieberatung der Verbraucherzentrale, fasst zusammen: „Solarstrom künftig unbürokratisch an den Nachbarn verkaufen zu können, ist ein weiterer Baustein, um erneuerbare Energien kostengünstig in Wohngebieten zu etablieren, und hat das Potenzial, die Energiewende in Privathaushalten voranzubringen.“

Messung mit dem
Smart Meter

Die Umsetzung des Prinzips erfordert bestimmte technische und vertragliche Voraussetzungen. Eine zen-

trale Rolle spielen dabei intelligente Messsysteme wie die sogenannten Smart Meter. Diese sind in allen beteiligten Haushalten notwendig, um die Strommengen präzise zu erfassen und zuzuordnen. Es ist wichtig zu verstehen, dass Energy Sharing nicht die vollständige Stromversorgung der Nachbarn sicherstellt. Die beteiligten Haushalte benötigen weiterhin einen Stromliefervertrag mit einem selbst gewählten Anbieter für die Strommengen, die nicht aus der Solaranlage stammen. Bestehende Verträge können dabei in der Regel beibehalten werden.

Immer alles im
Blick behalten

Obwohl das Teilen von Strom eine attraktive Option darstellt, sind bestimmte Abgaben und Umlagen zu berücksichtigen. Dazu gehören das Netzentgelt, Umlagen für Kraft-Wärme-Kopplung und Offshore-Windenergie sowie die Konzessionsabgabe. Diese Nebenkosten können sich auf zehn bis 15 Cent pro Kilowattstunde belaufen. Trotz dieser Abgaben bleibt das Energy Sharing bei einem durchschnittlichen Strompreis von etwa 30 Cent pro Kilowattstunde eine wirtschaftlich interessante Möglichkeit, den eigenen Solarstrom gewinnbringend zu vermarkten und die Energiekosten der Nachbarschaft zu senken.

Für das Teilen der Soloarenergie ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien unerlässlich. Hierfür sind in der Regel zwei Verträge erforderlich: Einer regelt den Umfang der gemeinsamen Nutzung des Solarstroms, der andere ist ein Stromliefervertrag. Die Verteilnetzbetreiber sind ab dem 1. Juni verpflichtet, Energy Sharing innerhalb ihres lokalen Netzes zu ermöglichen. Ab Juni 2028 gilt dies auch für Beteiligte in direkt benachbarten Netzgebieten. Es ist zu beachten, dass Energy

Sharing ausschließlich für Strom aus erneuerbaren Energien zulässig ist und sowohl aus Erzeugungs- als auch aus Energiespeicheranlagen stammen kann. Txn

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