Darf mein Chef meine Chats kontrollieren?
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Egal ob Slack, Teams oder ein anderes Programm – wer beruflich mit Kolleginnen und Kollegen kommunizieren möchte, verwendet meist einen Dienst-Messenger. Auch wenn der eigentlich für die Arbeit gedacht ist, können private Unterhaltungen ihren Weg in den Chat finden. Darf ich das überhaupt? „Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Privatnutzung durch Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zu untersagen“, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Grundsätzlich ist die private Kommunikation mit den Kollegen über die Dienstprogramme also nicht verboten. Wer sich nicht sicher ist, kann beim Arbeitgeber nachfragen – oder den Dienst-Messenger nur für Berufliches nutzen.
Transparenz entscheidend
Hat der Arbeitgeber die private Nutzung verboten, darf er das auch kontrollieren, so Volker Görzel. Bei Verstößen droht zunächst eine Abmahnung, bei wiederholtem Fehlverhalten sogar eine Kündigung. Damit die Kontrolle zulässig ist, müssen Arbeitnehmer transparent über Art und Umfang informiert werden. Ohne transparente Mitteilung darf Überwachung nur bei schwerem Verdacht stattfinden, etwa einer Straftat. Ist die private Nutzung erlaubt, darf der Arbeitgeber die Chats grundsätzlich nicht überwachen – außer bei Verdacht auf eine Straftat oder schwerwiegende Pflichtverletzung.