Wo beginnt Überwachung?

von Redaktion

Urteil zu digitalem Türspion

Gucken sie nur oder überwachen sie schon? Es gibt kaum einen Lebensbereich, in den die Digitaltechnik noch nicht Einzug gehalten hätte. So verwundert es kaum, dass Türspione nicht nur wie in der Vergangenheit als eine Art klassisches „Guckloch“ funktionieren, sondern auch in digitaler Form angeboten werden. Das Problem daran: Bei dieser Variante könnte auch eine Speicherung oder Übertragung des Videomaterials möglich sein.

Anschein einer
Videokontrolle

Eine Eigentümerversammlung im Raum Hannover hatte den Bewohnern den Einsatz eines digitalen Türspions erlaubt, ein Mitglied war jedoch damit nicht einverstanden. Seine Kritik: Hier entstehe der Anschein einer Videokontrolle des gemeinschaftlich genutzten Flures und damit ein Überwachungsdruck. Das Amtsgericht Hannover (480 C 6084/25) schloss sich dieser Argumentation an und erklärte nach Information der LBS den Beschluss für ungültig. Ck

Artikel 10 von 11