Anspruch auf Erholungsurlaub

von Redaktion

Wie man die gesetzlichen Urlaubstage im Minijob berechnet, erklärt die Minijob-Zentrale

Wer arbeitet, hat auch einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Das gilt für alle Beschäftigten – also auch für Minijobberinnen und Minijobber. Und zwar ganz gleich, ob die Beschäftigung im gewerblichen Bereich oder in einem Privathaushalt ausgeübt wird, teilt die Minijob-Zentrale auf ihrer Webseite mit. Aber wie hoch ist der Anspruch für Menschen, die einen Minijob ausüben, denn eigentlich?

Grundsätzlich beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage pro Jahr – ausgehend von einer Sechs-Tage-Woche. Werktage sind dabei alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzlicher Feiertag sind.

Regelmäßige
Arbeitstage?

Beim Minijob muss dieser Anspruch auf die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage je Woche heruntergebrochen werden. Die Arbeitszeit spielt dabei keine Rolle. Arbeiten Minijobberinnen und Minijobber an weniger als sechs Tagen pro Woche, wird der Urlaubsanspruch laut Minijob-Zentrale wie folgt berechnet: Individuelle Arbeitstage pro Woche mit 24 multiplizieren und anschließend durch 6 teilen. Das Ergebnis ist der gesetzliche Urlaubsanspruch pro Jahr. Bei vier Arbeitstagen pro Woche wären das beispielsweise 16 Tage Urlaubsanspruch, bei sechs Tagen läge der Anspruch folglich bei 24 Tagen. Doch was, wenn die Arbeitszeiten variieren und nicht in jeder Woche die gleiche Anzahl an Arbeitstagen gearbeitet wird? Dann errechnet sich der Anspruch nicht aus den Arbeitstagen pro Woche, sondern aus der Anzahl der Arbeitstage je Kalenderjahr.

Oder unregelmäßige
Arbeitstage?

Dabei wird auch berücksichtigt, an wie vielen Tagen andere Beschäftigte desselben Arbeitgebers arbeiten. Gilt eine Fünf-Tage-Woche, werden 260 Arbeitstage im Jahr zugrunde gelegt, bei einer Sechs-Tage-Woche sind es 312 Arbeitstage. Der gesetzliche Mindesturlaub ergibt sich dann aus folgender Formel: Anzahl der gesetzlichen Urlaubstage pro Jahr multipliziert mit den individuellen Arbeitstagen pro Jahr – dann geteilt durch die 260 oder 312 Arbeitstage. Ergibt sich bei der Berechnung ein Bruchteil von mindestens einem halben Urlaubstag, wird auf den vollen Urlaubstag aufgerundet.

Gut zu wissen: Der gesetzliche Mindesturlaub beschreibt lediglich die Untergrenze. Arbeitgeber können freiwillig – oder weil es ein Tarif- oder Arbeitsvertrag vorsieht – für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Erholungsurlaub einräumen.

Wem die Rechnung zu kompliziert ist, der kann seinen Urlaubsanspruch auch online mit dem Urlaubsrechner der Minijob-Zentrale berechnen. Tmn

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