Signal für die moderne Arbeitswelt

Das Homeoffice ist keine bloße Leihgabe des Arbeitgebers, sondern genießt – sobald es vertraglich beziehungsweise sonstig verbindlich geregelt ist – denselben Schutz wie jeder andere Arbeitsort. Foto DJD/ITZEHOER VERSICHERUNGEN

Das Homeoffice ist keine bloße Leihgabe des Arbeitgebers, sondern genießt – sobald es vertraglich beziehungsweise sonstig verbindlich geregelt ist – denselben Schutz wie jeder andere Arbeitsort. Foto DJD/ITZEHOER VERSICHERUNGEN

Arbeiten im Homeoffice: Landesarbeitsgericht trifft weitreichende Entscheidung

Während viele Beschäftigte Homeoffice inzwischen als selbstverständlichen Teil ihres Berufslebens ansehen, gibt es vermehrt Unsicherheiten sowohl aufseiten der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie mit Remote Work umzugehen ist.

Ein Fall aus
der Praxis

In einem nun von ei

Donnerstag, 20. August 2026

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