Naturereignis stoppt Rückreise: kein Lohn

Waldbrand oder Vulkanausbruch: Unvorhergesehene Naturereignisse können die geplante Rückkehr aus dem Urlaub torpedieren. Wer zwangsweise einen oder mehrere Tage länger am Urlaubsort verbringen muss und nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen kann, hat keinen Anspruch auf Bezahlung für die ausgefallene

Samstag, 29. August 2026

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