IS-Angehörige dürfen zurück
Berlin – Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurück zu holen. Mit dem Beschluss werde das Außenministerium aufgefordert, die Identität dreier minderjähriger Kinder in einem syrischen Flüchtlingslager