Sturz in Berghütte: Alpenverein haftet
Benediktbeuren – Ein Hüttenwirt sowie die Alpenvereinssektion Tutzing tragen eine Mitschuld an einem schweren Sturz eines Hüttengastes, der seitdem querschnittsgelähmt ist. Zu diesem Ergebnis kam gestern das Landgericht München II. Der damalige Wirt der Tutzinger Hütte (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen