Benediktbeuren – Ein Hüttenwirt sowie die Alpenvereinssektion Tutzing tragen eine Mitschuld an einem schweren Sturz eines Hüttengastes, der seitdem querschnittsgelähmt ist. Zu diesem Ergebnis kam gestern das Landgericht München II. Der damalige Wirt der Tutzinger Hütte (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen) und die Sektion müssen 60 Prozent der aus dem Unfall resultierenden Schäden ersetzen.