München – Die Stadt München muss nach einem Urteil ihr Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. An zwei Hauptverkehrsstraßen, an denen im vergangenen Jahr die Grenzwerte für das giftige Abgas Stickstoffdioxid überschritten worden seien, müssten schnelle Maßnahmen ergriffen werden, die sicher zu einer signifikanten Unterschreitung der Grenzwerte führten, urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Ob bei der besonders im Fokus stehenden Landshuter Allee am Mittleren Ring eine zonale oder eine streckenbezogene Verschärfung des bereits bestehenden Fahrverbots für ältere Dieselfahrzeuge mit Euro 4 und schlechter nötig ist, überließ das Gericht der anstehenden Entscheidung des Stadtrats. Es ist die Messstelle mit dem schlechtesten Wert in ganz Deutschland. Gleichwohl gab der Senat dem Gremium als „Leitplanke“ mit, dass ein streckenbezogenes Fahrverbot für Euro 5 wohl wenig praktikabel und kaum zu kontrollieren sei. Außerdem gehe ein zonales Fahrverbot schneller. Bei der zweiten Straße mit zu schlechten Messwerten sei ein Fahrverbot nicht zwingend.
Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) zeigte sich wenig begeistert vom Urteil, gegen das keine Revision zugelassen ist. „Selbstverständlich hat der Gesundheitsschutz oberste Priorität. Nachdem die Grenzwerte allerdings nur noch an zwei Messstellen überschritten werden, halte ich einen Ausschluss aller Diesel-5-Fahrzeuge aus der gesamten Umweltzone nicht für verhältnismäßig.“ Reiter plädierte für ein streckenbezogenes Fahrverbot, bei dem das Gericht allerdings auch die Gefahr von Ausweichverkehr in Wohnquartiere sah.
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