Rodung rechtlich in Ordnung

von Redaktion

Unterreit/Schnaitsee – Die Rodung in Schermannsöd ist rechtlich in Ordnung. Das geht jetzt aus einer Antwort des Landratsamts Mühldorf hervor. Wie Bernhard Wieslhuber, Geschäftsbereichsleiter Baurecht, erklärt, hätten die vorliegenden Klagen aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelung (Paragraf 63 Bundes-Immissionsschutzgesetz) keine aufschiebende Wirkung. Deshalb sei beim derzeitigen Verfahrensstand eine Rodung aus Sicht des Landratsamts zulässig. Eine aufschiebende Wirkung habe eine Klage nur, wenn der Bescheidempfänger, also der Vorhabensträger, selbst gegen eine Auflage/Nebenbestimmung aus dem Bescheid gerichtlich vorgehen will. soh

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