Schlussplädoyers im Combs-Prozess stehen an

von Redaktion

Die Gerichtszeichnung zeigt Sean „Diddy“ Combs. © Williams/dpa

New York – Verstörende Sex-Details und grausame Gewaltberichte: Rund sechs Wochen lang sagten im Prozess gegen den früheren Rap-Superstar Sean „Diddy“ Combs mehr als 30 Zeugen und Zeuginnen aus – und das alles im grellen Scheinwerferlicht der Weltpresse. Jetzt folgen die Schlussplädoyers.

Und dann? Ein Rückblick auf sechs Prozesswochen – und ein Ausblick auf ein mögliches Urteil.

Was bisher geschah: Die anklagende Staatsanwaltschaft präsentierte in dem Verfahren mehr als 30 Zeugen und Zeuginnen, darunter frühere Partnerinnen und Mitarbeiter des Rappers. Ex-Freundin und Schlüsselzeugin Cassie Ventura beispielsweise schilderte, wie Combs sie zu Sex mit fremden Männern gezwungen habe. Sie berichtete auch von Drogen und körperlicher Gewalt.

Auch weitere Frauen warfen dem Rapper jahrelangen sexuellen Missbrauch und Gewalt vor. Zahlreiche andere Zeugen beschrieben detailliert, wie sie Combs dabei halfen, Sex-Veranstaltungen in Hotels zu organisieren.

Die Verteidigung wiederum präsentierte keinen einzigen Zeugen. Combs selbst, der sämtliche Anschuldigungen bestreitet und auf nicht schuldig plädiert, sagte auch nicht selbst aus.

Das Verfahren weckte Erinnerungen an ähnliche Prozesse wegen Sexualstraftaten gegen Ex-Superstars in den vergangenen Jahren – unter anderem gegen den Musiker R. Kelly, den Comedian Bill Cosby oder den Produzenten Harvey Weinstein. Die Vorwürfe gegen Weinstein hatten vor rund acht Jahren die weltweite Me-Too-Bewegung angestoßen, die allerdings inzwischen schon wieder viel Gegenwind bekommen hat.

Was als Nächstes ansteht: In den Schlussplädoyers können beide Seiten noch einmal versuchen, der Jury den jeweiligen Standpunkt klarzumachen. Warum Combs schuldig sei – oder eben nicht. Danach, möglicherweise am Montag, ziehen sich die zwölf Geschworenen zu Beratungen über das Urteil zurück. Sie haben dafür so viel Zeit, wie sie brauchen – bis zu einem Urteil könnte es also wenige Stunden oder aber auch viele Tage dauern.

Wie ein Urteil aussehen könnte: Combs ist unter anderem wegen Sexhandels, organisierter Kriminalität und weiterer Straftaten angeklagt. Die New Yorker Staatsanwaltschaft wirft dem Rapper vor, über Jahre hinweg Frauen missbraucht, bedroht und genötigt zu haben, seine sexuellen Wünsche zu erfüllen. Er habe ein „kriminelles Unternehmen“ mit Helfern geführt. Bei einer Verurteilung droht Combs – der in der Vergangenheit unter anderem die Pseudonyme „Puff Daddy“, „P. Diddy“ und „Diddy“ benutzte eine lebenslange Haftstrafe.

Über die Einzelheiten des Urteils muss die Jury entscheiden – dabei ist es auch möglich, dass Combs nur teilweise schuldig gesprochen wird. Die zentrale Frage ist dabei nicht, ob das Verhalten von Combs redlich war. Dass es das nicht war, das räumt selbst die Verteidigung ein.

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