Ärzte rechnen für ihre Leistungen Honorare ab, deren Grundlage für Privatpatienten eine Gebührenordnung bildet. Diese führt die einzelnen Leistungen und den jeweils entsprechenden Gebührensatz katalogartig auf. Der Arzt darf in der Regel seine Gebühr bis zum 2,3-fachen beziehungswe
Dieser Artikel (ID: 307355) ist am 24.08.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).