Grillen auf dem Balkon oder im Garten: Was ist erlaubt?

Gelegentliches Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten ist sowohl für Mieter als auch für Wohnungseigentümer grundsätzlich erlaubt. „Generell gilt aber das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme“, sagt Thomas Fuhrmann vom Bayerischen Wohnungs- und Grundeigentümerverband. In einer Wohneig

Donnerstag, 13. August 2026

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