Abgesichert ins Berufsleben starten

von Redaktion

VON ANNETTE JÄGER

Mit dem ersten Arbeitsplatz stellen sich junge Leute endgültig finanziell auf eigene Füße. Als Absicherung sollten sie auf drei Versicherungen und vermögenswirksame Leistungen setzen. Die Wohnungsbauprämie ist ein erster Schritt zu den eigenen vier Wänden.

Krankenversicherung

Festangestellte Berufseinsteiger sind meist pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der Kassenwahl sollten sie den Zusatzbeitrag im Blick haben. Diesen erhebt jede Kasse in individueller Höhe – zwischen etwa 0,2 bis 1,5 Prozent vom Bruttoeinkommen. Die Hälfte davon muss das Kassenmitglied selbst bezahlen. Ein hoher Zusatzbeitrag kann sich aufs Jahr gesehen teuer auswirken, ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse kann Geld sparen. Achten sollte man dabei auch auf individuelle Zusatzleistungen der Kassen. Gerade für junge Leute können kostenlose Reiseimpfungen, Extrazuschüsse zu Zahnarztkosten oder Bonusprogramme interessant sein.

Berufsunfähigkeit

Die Brisanz dieser Police ist vielen jungen Leuten nicht bewusst. „Statistisch gesehen erreichen aber 25 Prozent eines Berufsjahrgangs die Rente nicht in voller Gesundheit“, sagt Thomas Hentschel, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Beiträge können zwischen 50 und 90 Euro im Monat betragen, aber das Geld ist gut investiert. „Der Verlust der eigenen Arbeitskraft aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ist eines der größten finanziellen Risiken“, sagt Hentschel. Die Police sollte man immer einzeln abschließen, nicht in Kombination mit einer Kapitallebensversicherung, wie oft angeboten wird. Auch eine private Haftpflichtversicherung gehört zu den unverzichtbaren Versicherungspolicen.

Extraleistungen

Schon Berufseinsteiger können sich ein finanzielles Polster aufbauen. Im ersten Schritt kommen vermögenswirksame Leistungen (VL) infrage. Dabei kann der Arbeitnehmer – je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag – bis zu 40 Euro im Monat zusätzlich zum Gehalt erhalten, um sie in einen speziellen VL-Sparvertrag zu investieren. Doch nur wenige nutzen die Chance. „Die Hälfte derjenigen, die Anspruch darauf hätten, schließen keine Verträge ab“, sagt Hentschel. Arbeitnehmer können Bau-, Bank- oder Fondssparpläne bezuschussen lassen oder die VL zur Tilgung eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung einsetzen. „Fondssparen ist dabei am lukrativsten, am besten eignen sich börsengehandelte Indexfonds“, rät Hentschel.

Sparzulage

Bei niedrigen Einkommen kann die Arbeitnehmersparzulage noch obendrauf kommen. Wer als Single weniger als 17 900 Euro zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung hat, kann neun Prozent der Beiträge, die er in einen Bausparvertrag oder die Tilgung eines Immobiliendarlehens investiert, als Zulage erhalten. Das sind maximal 43 Euro im Jahr. Beim Fondssparen liegt die Einkommensgrenze bei Singles bei 20 000 Euro im Jahr. Hier gibt es sogar 20 Prozent Zulage auf die eingezahlten Beiträge, maximal 80 Euro im Jahr.

Wohnungsbauprämie

Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage – aber auch völlig unabhängig davon – kann die Wohnungsbauprämie infrage kommen. Den staatlichen Zuschuss gibt es für alle Sparverträge, die zum Ziel haben, eine Immobilie zu kaufen, zu renovieren oder zu bauen. Momentan gilt für Singles die Einkommensgrenze von 25 600 Euro im Jahr zu versteuerndes Einkommen, um die Prämie zu erhalten. Der Zuschuss beträgt dann maximal 45 Euro im Jahr. Ab 2021 steigen die Einkommensgrenzen und Zuschüsse deutlich. Für Singles gilt dann eine Einkommensgrenze von 35 500 Euro im Jahr, der Zuschuss beträgt maximal 70 Euro – „Geld, das man nicht verschenken sollte“, rät Hentschel.

Mehr Informationen

zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 53 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 27. August 2020. Das Fax-Gerät auf „Polling“ oder „Sendeabruf“ stellen, Fax-Service-Nummer wählen und Starttaste drücken. Kein Fax? Senden Sie einen mit 0,95 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,55 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Berufseinstieg: Versicherungen und Finanzen“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf.

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