Einwegverbot
Trinkhalme, Besteck, Teller, Rührstäbchen, Luftballonhalter und Wattestäbchen aus Plastik – ab Juli 2021 sollen diese Wegwerf-Artikel nicht mehr verkauft werden dürfen. Der Bundesrat machte den Weg dafür frei, das EU-weite Verbot auch in Deutschland umzusetzen. Ab Juli 2021 sind außerdem Getränkebecher und Lebensmittel-Behälter aus Styropor tabu. Das Ziel ist, Kunststoffmüll zu vermeiden. Zugleich bat der Bundesrat die Bundesregierung, Anreize für Mehrwegsysteme im Versandhandel zu schaffen.
Kurzarbeitergeld
Die verlängerte Bezugszeit für das Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise findet ebenfalls Zustimmung. Normalerweise würden die Regelungen zum Jahresende auslaufen. Die Bezugszeit für das Kurzarbeitergeld soll auf bis zu 24 Monate verlängert werden, maximal bis Ende 2021 – dafür sprach sich am Freitag auch die Länderkammer in Berlin aus. Die Verlängerung soll für alle Betriebe mit einem Beginn der Kurzarbeit bis Ende 2020 gelten. Das Kurzarbeitergeld wird von 67 Prozent auf 70 Prozent des Lohns erhöht, für Berufstätige mit Kindern auf 77 Prozent. Diese Erhöhung greift ab dem vierten Monat. Ab dem siebten gibt es 80 beziehungsweise 87 Prozent. Von der Erhöhung profitieren alle Beschäftigten mit Eintritt in Kurzarbeit bis zum 31. März 2021. Minijobs bis 450 Euro sollen bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei bleiben.
Darüber hinaus sollen die Regeln zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für berufliche Weiterbildung in Zeiten des Arbeitsausfalls großzügiger gestaltet werden. Die Qualifizierungsmaßnahme müsste dann nicht mehr mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen.
Pfändungsschutz
Verschuldete Verbraucher bekommen künftig mehr Möglichkeiten, Geld auf einem sogenannten Pfändungsschutzkonto anzusparen. So wird etwa die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchten, pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert. Dadurch sollen die Betroffenen höhere Summen ansparen können als bisher. Bankkunden können ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln, auf dem ein Guthaben von monatlich knapp 1200 Euro grundsätzlich nicht gepfändet werden darf.
Bußgeld/Fahrverbote
Die Hängepartie um höhere Strafen fürs zu schnelle Fahren geht weiter. Der Bundesrat fand erneut keinen Kompromiss zu Geldstrafen und Fahrverboten – ein Vorschlag des Saarlandes, den die Grünen mittragen, fiel in der Länderkammer durch.
Es geht um eine Reform des Bußgeldkatalogs, die eigentlich schon seit April in Kraft ist – wegen eines Formfehlers gelten aber die alten Strafen weiter. Dies schwächt auch neue Regeln zum Schutz von Radfahrern, da Verstöße nicht bestraft werden. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und Union und FDP in den Ländern wollen im Zuge der Korrektur auch die verschärften Strafen für Raser abschwächen, da sie diese als unverhältnismäßig bewerten.
Der jüngste Kompromissvorschlag sah vor, Geldbußen fürs Rasen an das Niveau vieler europäischer Staaten anzunähern und nahezu zu verdoppeln, mit einer Höchstgrenze von 1000 Euro. Ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 26 Kilometern km/h innerorts und 36 km/h außerorts soll bei einem erstmaligen Verstoß ein einmonatiges Fahrverbot drohen – nicht schon ab 21 km/h im Ort und 26 km/h außerorts, wie ursprünglich vorgesehen.