Viele Verbraucher mit Grundversorgungstarifen müssen ab Januar deutlich weniger für Strom und Gas bezahlen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung bereits angekündigter Preisänderungen zum Jahreswechsel durch das Vergleichsportal Verivox.
Wie ändern sich die Strompreise?
Laut Verivox haben regionale Grundversorger zum Jahreswechsel bislang 113 Preissenkungen von durchschnittlich 9 Prozent angekündigt. Bei einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden entspreche das einer Entlastung von rund 161 Euro im Jahr. „Von den Preissenkungen profitieren rund 2,2 Millionen Haushalte in Deutschland, die noch in der örtlichen Grundversorgung mit Strom sind.“ Doch es gibt nicht nur Senkungen: Zum Jahreswechsel registrierte das Portal auch vier Strompreiserhöhungen um durchschnittlich ein Prozent. „Der staatliche Zuschuss zu den Stromnetzentgelten sorgt für niedrigere Strompreise für viele Haushalte“, erklärte Verivox-Energieexperte Thorsten Storck. Allerdings komme die Entlastung nicht bei allen Menschen an, da die Stromnetzgebühren nicht überall sänken und die Versorger sie auch nicht direkt an ihre Kunden weitergeben müssten.
Wie ändern sich die Gaspreise?
Verivox registrierte bislang 69 Gaspreissenkungen bei Grundversorgern, im Schnitt um 7 Prozent. Nach einer Hochrechnung des Portals profitieren davon rund 700 000 Haushalte. „Die Heizkosten sinken somit für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden um rund 183 Euro pro Jahr.“ Zehn Versorger hätten Erhöhungen um durchschnittlich 6 Prozent angekündigt. Die derzeit stabilen Großhandelspreise für Gas böten den Gasversorgern, die derzeit noch sehr hohe Preise hätten, Spielraum für Preissenkungen, erklärte Storck. „Zwar wird im kommenden Jahr die Nutzung der Gasnetze teurer, die Abschaffung der Gasspeicherumlage gleicht diese Mehrkosten jedoch rechnerisch wieder aus.“ Bei den Stadtwerken München etwa fallen acht Prozent weniger an.
Was bedeutet Grundversorgung?
Haushalte beziehen immer dann Strom und Gas in der Grundversorgung, wenn sie keinen besonderen Vertrag mit dem Versorger abgeschlossen haben. Grundversorger ist immer derjenige Energieversorger, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom beziehungsweise Gas beliefert. Laut Verivox gibt es bundesweit rund 800 Strom-Grundversorger und 700 Gas-Grundversorger. Preisänderungen in diesen Tarifen müssen spätestens sechs Wochen vorher bekannt gemacht werden. Laut Bundesnetzagentur bezieht noch rund ein Viertel der Haushalte Strom im Grundversorgungstarif. Bei Gas sind es rund ein Fünftel. Grundversorgungsverträge können laut Verbraucherzentrale jederzeit mit zwei Wochen Kündigungsfrist beendet werden. Zu beachten ist, dass die örtlichen Grundversorger auch andere Tarife anbieten, die oft günstiger sind. Zum Tarifvergleich eignen sich Online-Werkzeuge.