Streit um SPD-Gesetzentwurf zur Arbeitszeit

von Redaktion

Berlin/München – Kommt es zu diesem Gesetz, werden viele Beschäftigte künftig wohl länger als acht Stunden täglich arbeiten. Denn „anstelle einer werktäglichen“ Höchstarbeitszeit sollen Tarifverträge bald auch „eine wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit“ enthalten können. So steht es im Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium. Der Gesetzentwurf geriet ohne Zustimmung von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) an die Öffentlichkeit. Mit CDU und CSU abgestimmt ist er nicht.

Im Koalitionsvertrag haben die Parteien beschlossen, den 1918 eingeführten Achtstundentag aufzuheben. Nun gibt es von Bas konkrete Vorschläge. In ihrem Entwurf bleibt der entscheidende Satz in Paragraf 3 des Arbeitszeitgesetzes unverändert: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Daneben aber gäbe die neue Regelung den Gewerkschaften, Betriebsräten, Firmen und ihren Verbänden viel mehr Möglichkeiten, vom Achtstundentag abzuweichen, indem sie eine wöchentliche Höchstzahl der Arbeitsstunden vereinbaren – angepasst an die Bedürfnisse von Betrieben, Branchen und Beschäftigten. Eine Arbeitswoche könnte dann eher mal sechs Tage mit jeweils zehn Stunden umfassen, wenn beispielsweise in den folgenden vier Monaten ein Freizeitausgleich erfolgte. Die durchschnittliche Arbeitszeit würde nach wie vor acht Stunden betragen.

Die Union kritisierte den Gesetzentwurf. „Wir haben die zentrale Aufgabe, ein Signal zu senden, dass Deutschland lebt, dass Deutschland will und dass Deutschland kann“, sagte CSU-Chef Markus Söder. Man brauche weniger Bürokratie und mehr Flexibilität in der Arbeitswelt. „Der Entwurf aus dem Sozialministerium würde diesem Anspruch nicht genügen. Wir würden ihn so nicht akzeptieren.“ Kritisch sieht Söder vor allem, dass die Flexibilisierung nur in tarifgebundenen Betrieben gelten soll. „Das kann natürlich nicht sein, weil das in Teilen gegen die Verfassung verstößt. Wir haben in Deutschland keinen Zwang zu Tarifparteien.“ Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) fordert mit ähnlichen Argumenten, dass Bas den Vorschlag zurückzieht. „Der Entwurf erfüllt die Anforderungen an eine flexible, digitale Arbeitswelt an keiner Stelle“, kritisierte BDA-Chef Rainer Dulger

Neben der Arbeitszeit geht es auch um ihre Erfassung – also um eine Kontrollmöglichkeit, dass sie nicht überschritten wird. An diesem Punkt will Bas die Pflicht zur Erfassung einführen, die es bisher im Gesetz nicht gibt. Unternehmen müssten Aufzeichungen zum Beispiel in elektronischer Form anlegen, welche Auskunft über den Umfang der geleisteten Stunden je Beschäftigten geben. Auch das will der Arbeitgeberverband nicht akzeptieren.

So erscheint momentan fraglich, ob Bärbel Bas mit ihrem Ansatz durchkommt. Noch ist alles im Fluss. Am Ende hängen die konkreten Änderungen von einer Paketlösung ab, zu der auch die Rentenreform gehört. Sowohl Union als auch SPD müssen Kompromisse machen. Welche genau, wird sich zeigen.H. KOCH UND M. SCHIER

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