Firmen fürchten Zugriff auf Daten in den USA
Industrie- und Handelskammern: Durch Nutzung von Tech-Diensten drohen jetzt hohe Haftungsrisiken
Berlin – Deutsche Wirtschaftsverbände teilen mit Blick auf ein Urteil des Obersten Gerichtshof der USA die Bedenken von Datenschutz-Aktivisten. Die Entscheidung des Supreme Court erhöhe die Zugriffsrechte der US-Administration auch auf Unternehmensdaten, sagte der Präsident des Außenhandelsverbands BGA, Dirk Jandura, dem „Handelsblatt“. „Diese Unsicherheit ist schlecht für unsere Wirtschaft.“
Der Supreme Court hatte in seinem Urteil Ende Juni US-Präsident Donald Trump in einem Verfahren um die Entlassung einer hohen Beamtin der US-Verbraucherschutz-Aufsichtsbehörde FTC Recht gegeben. Trump durfte demnach die Demokratin Rebecca Slaughter im vergangenen Jahr aus der Leitungsebene der US-Wettbewerbsbehörde FTC abberufen. Der Präsident habe das Recht, alle Untergebenen zu entlassen, die in seinem Auftrag Exekutivgewalt ausüben, befand das Gericht.
Die österreichische Datenschutzorganisation Noyb um den Aktivisten Max Schrems hatte umgehend darauf hingewiesen, dass dies das Datenaustauschabkommen der EU mit den USA untergrabe, denn das Urteil hebe de facto die Unabhängigkeit der FTC auf. Die Unabhängigkeit der FTC als Aufsichtsbehörde für das Datenschutzabkommen sei jedoch Grundvoraussetzung für die Vereinbarkeit des Abkommens mit EU-Recht.
„Aufgrund der derzeitigen Situation bestehen hohe Haftungsrisiken zulasten der Unternehmen“, sagte der Chefjustiziar der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Stephan Wernicke, dem „Handelsblatt“. Unternehmen müssten nun bestehende Datenübermittlungen überprüfen und sich etwa mit Standardvertragsklauseln absichern. Der damit verbundene Aufwand sei „erheblich und rechtlich kaum zu bewältigen“.
Schrems und Noyb haben die EU-Kommission aufgefordert, aus dem Datenschutzabkommen mit den USA auszusteigen. Zudem kündigte der Aktivist eine Klage an. Schrems hatte bereits wiederholt erfolgreich gegen EU-US-Vereinbarungen zum Datenaustausch geklagt.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnte die EU-Kommission hingegen, sie solle „keine vorschnellen Schlüsse“ ziehen. Selbst bei einem Wegfall des Datenabkommens wäre der Datentransfer nicht automatisch rechtswidrig, sagte BDI-Experte Michael Dose. Allerdings drohten dann „erhebliche Rechtsunsicherheit, zusätzliche Compliance-Aufwände, Investitionshemmnisse und Hürden für digitale Geschäftsmodelle“.
Das Datenabkommen ermöglicht den Austausch personenbezogener Daten mit den USA. Der Export solcher Daten aus der EU ist grundsätzlich verboten, damit EU-Datenschutzvorschriften nicht ausgehebelt werden können. Mit den USA hat die EU ein Sonderabkommen abgeschlossen, welches das Land als vertrauenswürdig einstuft. Das ist auch für viele EU-Firmen wichtig, die etwa US-Cloud-Anbieter nutzen.AFP