Heizgesetz: Wer zahlt die Rechnung?

Womit künftig heizen? Das dürfen Eigentümer wieder selbst entscheiden. Doch Verbraucherschützer warnen: Die Risiken sind hoch. © Bernd Weißbrod/dpa

Berlin – Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werden zentrale Teile des sogenannten Heizungsgesetzes der Ampel-Regierung wieder abgeschafft. Eigentümer können damit wieder frei entscheiden, wie geheizt wird. Sie tragen allerdings auch größtenteils das finanzielle Risiko – und das ist wegen neuer Vorgaben für die Beimischung von Bio-Brennstoffen nicht unerheblich.

■ Biogas statt Wärmepumpe

Die vor allem dem früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zugeschriebene Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sah vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Weil grüne Brennstoffe heute de facto kaum zu beschaffen sind, bedeutet dies ein Verbot des Einbaus klassischer Öl- und Gasheizungen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz von Habecks Nachfolgerin Katherina Reiche (CDU) schafft diese Vorgabe ab. Allerdings ist der Klimaschutz gesetzlich vorgeschrieben, die Regierung muss dafür sorgen, dass die Emissionen sinken. Deshalb sollen neu eingebaute Öl- und Gasheizungen ab 2029 mit einem wachsenden Anteil biogener Brennstoffe betrieben werden. Diese sogenannte Biotreppe sieht einen schrittweisen Anstieg beginnend bei zehn Prozent bis 60 Prozent im Jahr 2040 vor. Ein weiteres Gesetz soll noch in diesem Jahr eine 100-Prozent-Quote bis 2045 vorschreiben. Zudem will die Bundesregierung rund 2 Milliarden Euro bei der Förderung klimafreundlicher Heizungen und Dämmmaßnahmen sparen. Anträge zu den neuen Bedingungen können ab dem 21. Juli gestellt werden.

■ Zweifel an Brennstoffen

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht hohe Kostenrisiken für Verbraucher durch die Vorgaben zu biogenen Brennstoffen. Die Verfügbarkeit sei und bleibe voraussichtlich begrenzt, zugleich sei der Bedarf auch in anderen Bereichen groß, heißt es in einem Gutachten, das die Grünen-Fraktion in Auftrag gegeben hat. „Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit und der Nutzungskonkurrenzen sind die Preise hoch.“ Jüngst hatten Wissenschaftler des Fraunhofer-IFAM-Instituts zudem gemeldet, dass ein Großteil der Gasnetze bis 2045 stillgelegt werden könnte, weil bis dahin die Kunden fehlten. Ramona Pop, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kritisiert das Gesetz deutlich: „Statt klare und bezahlbare Perspektiven zu schaffen, hält die Bundesregierung an Öl- und Gasheizungen fest. Dabei ist absehbar: Fossile Energien werden immer teurer und bleiben krisenanfällig.“ Pop sorgt sich vor allem um die Mieter: „Ein großer Teil der finanziellen Belastung verbleibt bei den Mieterhaushalten, während die Vermieterseite nur begrenzt beteiligt ist. Die Kosten fossiler Energien tragen Mieterinnen und Mieter sogar vollständig, obwohl sie keinen Einfluss auf die Heizungsart haben. Das lässt sie ohne wirksamen Schutz vor explodierenden Energiekosten zurück.“

■ Neue Gaskraftwerke

Zudem hat das Parlament gestern die Ausschreibung neuer Gaskraftwerke beschlossen. In einem ersten Schritt sollen 11 Gigawatt Leistung ausgeschrieben werden, die in Phasen geringer Stromerzeugung das Netz stützen sollen. Gebraucht wird noch die Zustimmung der EU-Kommission, weil die Anlagen mit Milliardensummen gefördert werden. Bezahlt werden soll dies von Stromnutzern über eine Umlage ab 2031.

Kritiker bemängeln, dass die Höchstbeträge der Ausschreibung jüngst deutlich erhöht wurden. Die Deutsche Umwelthilfe rechnet deshalb mit Kosten von bis zu vier Milliarden Euro pro Jahr. Der Bau der Kraftwerke an sich genießt relativ breiten Rückhalt in Wissenschaft und Politik. Ex-Minister Robert Habeck hatte entsprechende Pläne bereits 2024 mit der EU-Kommission abgestimmt.MAS/DPA

Samstag, 11. Juli 2026
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