Reiserecht

von Redaktion

Die Höhe der Entschädigung bei einem Flugausfall richtet sich nach der Flugstrecke. Doch welche Distanz darf man zugrunde legen, wenn eine Flugreise aus zwei Flügen besteht, von denen lediglich der zweite annulliert wird? Nach einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg steht dem Urlauber eine Entschädigung für die gesamte Strecke zu, sofern es sich um einheitliche Buchung gehandelt hat (Az.: 32 C 199/16). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht. Im verhandelten Fall wollten die Kläger von Miami über Manchester nach Hamburg fliegen. Die erste Maschine nach Großbritannien war pünktlich, doch der Weiterflug nach Deutschland wurde annulliert. Die Kläger verlangten jeweils 600 Euro Ausgleichszahlung, für die volle Strecke. Die Airline zahlte jedoch nur jeweils 250 Euro, für die Strecke Manchester-Hamburg anlegte. Vor Gericht bekamen die Fluggäste Recht.   dpa

Artikel 5 von 7