VERSICHERUNG

Unfall mit Federwild oft ausgenommen

von Redaktion

Den Schaden am eigenen Auto nach einem Wildunfall zahlt in der Regel die Kaskoversicherung. Doch eine Teilkaskoversicherung kommt meist nur für Haarwild wie Reh, Wildschwein, Fuchs oder Hirsch auf. Federwild, etwa Fasane oder Raubvögel, decken Basistarife oft nicht ab, erklärt die Organisation Geld und Verbraucher (GVI). Das könne eine Erweiterung der Police um Unfälle mit „Tieren aller Art“ übernehmen. Diese Erweiterung ist bei einer Vollkaskoversicherung vorhanden.

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