Namen des Kindes

von Redaktion

Streiten sich getrennt lebende Eltern über den Nachnamen des Kindes, darf derjenige darüber entscheiden, bei dem das Kind und seine Geschwister leben. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (Aktenzeichen: 10 UF 838/18) weist der Deutsche Anwaltverein hin. Im konkreten Fall hatten sich die Eltern noch vor der Geburt des Kinds getrennt. Über den Vornamen für ihr Kind hatten sie sich zwar einigen können, nicht jedoch über den zweiten Vornamen und den Nachnamen. Dem Vater war wichtig, dass aus dem Namen die indischen Wurzeln seines Kinds deutlich werden. Das Gericht übertrug jedoch der Mutter das Namensbestimmungsrecht, weil es bei ihr aufwachsen würde.

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