Für Betroffene ist es ein Schock: Ausgerechnet im Urlaub ist der Geldbeutel plötzlich nicht mehr da. Er ging entweder verloren oder wurde gestohlen.
Wie reagiere ich beim Verlust meines Geldbeutels im Ausland?
Zuallererst sollten Bank- und Kreditkarte telefonisch gesperrt werden (siehe Kasten). Dann können Dritte nicht über das Konto verfügen. „Für die Kartensperrung benötigen Verbraucher die IBAN-Nummer ihres Kontos beziehungsweise die Kartennummer der Kreditkarte“, erklärt Sibylle Miller-Trach von der Verbraucherzentrale Bayern.
Was gilt bei Diebstahl?
„Wurde die Karte gestohlen, sollten Verbraucher zudem eine Anzeige bei der Polizei vor Ort erstatten“, rät Miller-Trach. Urlauber in Deutschland können den Kartenverlust außerdem über die Polizei bei einem Dienst namens Kuno melden. „Kuno ist eine Kooperation zwischen Polizei und Einzelhandel, die Kartenmissbrauch vermeiden soll“, sagt Miller-Trach. Nutzt ein Betrüger eine bei Kuno gemeldete Karte, wird der Verkäufer an der Kasse über die Kartensperrung informiert, der Kriminelle kann dann im Geschäft nicht mit Karte und Unterschrift bezahlen.
Wie komme ich nach dem Verlust des Portemonnaies wieder an Bargeld?
„Sollten Urlauber im Ausland tatsächlich einmal ohne ausreichendes Bargeld und ohne Zahlungskarten dastehen, haben sie die Möglichkeit, Zahlungsdienste wie Western Union, Azimo, Paypal oder Money Gram zu nutzen“, erklärt Miller-Trach. Das Verschicken von Bargeld ist aber nicht immer billig: Für einen Geldtransfer in Höhe von 300 Euro verlangt Western Union beispielsweise 9,90 Euro.
Wie gehe ich beim Verlust des Reisepasses oder des Personalausweises im Ausland vor?
Wichtig ist auch hier die Meldung bei der örtlichen Polizei. Glück im Unglück haben Urlauber, die sich innerhalb des Schengenraumes aufhalten: Zwar weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass auch beim Grenzübertritt innerhalb des Schengenraumes grundsätzlich ein gültiges Ausweispapier nötig ist. Die Praxis zeigt aber: „Die Rückreise in die Bundesrepublik Deutschland ist in der Regel mit der von der Polizei ausgestellten Verlust- beziehungsweise Diebstahlanzeige möglich.“ Einzige Ausnahme sind Flugreisen. In solchen Fällen rät das Auswärtige Amt, sich bei der Airline zu erkundigen, ob die Rückreise auch mit der Verlustanzeige oder den verbliebenen Dokumenten angetreten werden kann.
Wie gehe ich vor, wenn der Ausweis außerhalb des Schengenraums abhanden kommt?
Auch hier ist die erste Anlaufstelle die örtliche Polizei. Mit den dort ausgestellten Dokumenten können dann die deutschen Botschaften oder Generalkonsulate entsprechende Reiseausweise als Passersatz ausstellen. Im Vorteil ist laut Auswärtigem Amt, wer eine Kopie des Reisepasses im Gepäck hat. Denn ist dies nicht der Fall, kann sich an Wochenenden und Feiertagen die Ausstellung der Ersatzpapiere verzögern, da die Konsulate und Botschaften die Behörden in Deutschland für Rückfragen nicht erreichen können.
Es gibt Länder, die bei der Ausreise einen Einreisestempel verlangen. Wie verhält es sich da?
Das bedeutet eine zusätzliche Hürde: „In diesen Fällen muss bei Passverlust ein Ausreisevisum des fremden Staates beschafft werden, was die Weiterreise zusätzlich verzögern kann“, warnt das Auswärtige Amt.
Kann ich im Urlaub weiter Auto fahren, wenn der Führerschein weg ist?
Auch beim Verlust des Führerscheins sollten Betroffene den Verlust der Polizei melden. „Die Diebstahlsanzeige ist für die Rückfahrt notwendig, um bei Kontrollen eventuelle Missverständnisse auszuräumen und Bußgelder zu vermeiden“, heißt es beim ADAC. „Wer ohne Führerschein und Verlustnachweis auf dem Heimweg nach Deutschland mehrere Grenzen zu überqueren hat, muss im jeweiligen Transitland mit einem Bußgeld rechnen.“ Laut ADAC sind das in Österreich 36 Euro, in der Schweiz 20 Franken und in Italien mindestens 86 Euro. Zurück in Deutschland sollte umgehend ein Ersatzführerschein beantragt werden.
Wie sieht es mit der Gesundheitskarte aus?
Betroffene sollten sich im Falles eines Verlustes mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und eine neue Karte beantragen. Laut AOK Bayern ist eine neue Gesundheitskarte kostenlos, spätestens nach einer Woche erhält der Versicherte die neue Karte per Post. „Wer in der Zwischenzeit zum Arzt geht, kann sich eine Bescheinigung der Mitgliedschaft ausstellen lassen“, sagt ein Sprecher der AOK Bayern. Diese werde entweder an den Versicherten oder auf Wunsch direkt an den Arzt geschickt.
Was muss ich tun, wenn der Ausweis überraschend wieder auftaucht?
Dann muss umgehend das Bürgerbüro oder die zuständige Meldebehörde informiert werden. Geschieht dies nicht, kann es zu Schwierigkeiten bei der Einreise kommen: „Alle verlorenen oder gestohlenen Ausweisdokumente werden in der Inpol-Sachfahndung der Polizei ausgeschrieben“, warnt beispielsweise die Stadt München. Das Bürgerbüro müsse die Sachfahndung in Zusammenarbeit mit der Polizei löschen, sobald der Ausweis wiedergefunden wurde.