Thomas Cook: Geld zurück bei Kreditkartenzahlung

von Redaktion

Urlauber, die ihre Reise bei Thomas Cook per Kreditkarte bezahlt haben, können das Geld unter Umständen zurückholen. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Allerdings geben mehrere Banken ihren Kunden zu diesem Chargeback-Verfahren falsche Auskünfte, wie Berichte von Betroffenen zeigen.

Pauschalreisende, deren Reise infolge der Pleite von Thomas Cook abgesagt wurde, müssen sich in einem ersten Schritt an die Insolvenzversicherung von Thomas Cook wenden. Wird der Schaden von dieser nicht oder nur teilweise getragen, muss die kartenausgebende Bank auf Antrag des betroffenen Kunden das Chargeback-Verfahren einleiten, so die Tester. Diese Möglichkeit, bereits bezahltes Geld zurückzuholen, soll Kreditkartenkunden vor Betrügern schützen – das Verfahren greift laut Stiftung aber auch in Fällen, in denen bezahlte Leistungen nicht erbracht werden. Das sei bei den abgesagten Reisen von Thomas Cook der Fall. „Die Regularien von Visa und Mastercard sind eindeutig“, so die Verbraucherschützer. Banken informierten ihre Kunden darüber aber häufig unzureichend oder sogar falsch.

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