Unvorsichtiges Hantieren mit Böllern und Raketen sorgte an Silvester auch heuer wieder für (teils schlimme) Verletzungen und/oder (teils große) Brände. Und das, obwohl gebetsmühlenartig vor Gefahren gewarnt wird. Doch was tun, wenn der Ernstfall eintritt? Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?
Gebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung schützt Hauseigentümer vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens, wenn zum Beispiel ein explodierender Feuerwerkskörper einen Schaden am Gebäude anrichtet. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände.
Hausratversicherung
Über die Hausratversicherung ist der Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Ersetzt werden Schäden, die durch Feuer oder durch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstanden sind.
Haftpflicht
Die private Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand geschädigt wird.
Kaskoversicherung
Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder beschädigt, so tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige oder die Schuldigen ermittelt werden kann/können.
Unfallversicherung
Wer sich beim Böllern selbst verletzt und einen dauerhaften Schaden davonträgt, der erhält im Regelfall – hat er sich nicht vorsätzlich verstümmelt – Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Aber Achtung: Bestimmte Verhaltensweisen dürfen Unfallversicherer in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausschließen. Gerade alkoholbedingte Unfälle können davon betroffen sein. Für die Versorgung der (Brand-) Wunden ist abrechnungstechnisch die Krankenversicherung zuständig – privat wie gesetzlich.
MAIK HEITMANN