Notfall-Hilfe für Senioren

von Redaktion

Ältere Menschen brauchen manchmal ohne Ankündigung schnelle Hilfe: Ein Sturz, eine Krankheit – schon ist das selbstständige Leben fürs Erste vorbei – und professionelle Unterstützung ist gefragt.

VON ANETTE JÄGER

Manchmal geht es plötzlich: Ein Beinbruch, ein Schlaganfall oder ein Herzinfarkt führen dazu, dass ein älterer Mensch sich von heute auf morgen nicht mehr alleine versorgen kann. Dann muss schnell praktische Hilfe organisiert und finanziert werden.

Häusliche Pflege

Wer nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit zuhause Unterstützung benötigt, kann häusliche Krankenpflege der Krankenkassen beanspruchen. „Voraussetzung ist, dass die Hilfe nur vorübergehend nötig ist, der Patient nicht pflegebedürftig ist und auch niemand anderes im Haushalt die Versorgung übernehmen könnte“, sagt Nicole Wassiljew, Expertin für häusliche Krankenpflege bei der Barmer. Der Patient erhält Hilfe unter anderem beim Waschen und Ankleiden, aber auch im Haushalt. Häusliche Krankenpflege ist in der Regel auf vier Wochen beschränkt. Auch Hilfe bei der medizinischen Versorgung steht dem Versicherten zu. Diese Leistung ist zeitlich unbefristet.

Die Hilfe übernimmt zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst, den Umfang bestimmt der behandelnde Arzt. Ist nach den vier Wochen weitere Unterstützung erforderlich, kann die häusliche Krankenpflege verlängert werden. Das prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen.

Haushaltshilfe

Benötigt der Senior nur Hilfe im Haushalt, kann die Kasse für maximal vier Wochen eine Haushaltshilfe gewähren. „Der Arzt muss die Haushaltshilfe verordnen, genauso wie auch die häusliche Krankenpflege“, sagt Wassiljew. Vermittelt die Kasse eine Haushaltshilfe, rechnet sie direkt mit ihr ab. Findet der Patient selbst eine, übernehmen Kassen in der Regel zwischen sechs und zehn Euro pro Stunde. Wer nur für bestimmte Tätigkeiten Hilfe braucht, kann sich auch an örtliche Hilfsdienste wenden, die zum Teil ehrenamtlich beim Einkauf, Kochen und Arzt- und Behördengängen zur Hand gehen. Auch Wohlfahrtsverbände sind eine Anlaufstelle. Solange man kein Pflegefall ist, muss man solche Leistungen selbst bezahlen, man kann die Ausgaben allerdings von der Steuer absetzen. 20 Prozent der Kosten, maximal 4000 Euro.

Kurzzeitpflege

Sind nach einem Krankenhausaufenthalt noch umfassendere Hilfeleistungen nötig, kommt eine Kurzzeitpflege infrage. „Patienten können für maximal acht Wochen im Jahr zum Beispiel in einem Pflegeheim versorgt werden“, erklärt Wassiljew. Dafür können Leistungen von maximal 1612 Euro im Jahr abgerufen werden für sogenannte pflegebedingte Aufwendungen. Die Restkosten muss der Patient begleichen.

Pflegefall

Ist der Patient dauerhaft nicht mehr in der Lage, sich alleine zu versorgen, gilt er als Pflegefall und die Pflegekasse ist zuständig. Damit nach einem Krankenhausaufenthalt eine nahtlose Versorgung sichergestellt ist, wird zunächst nach Aktenlage ein vorläufiger Pflegegrad festgelegt und entsprechend dazu Leistungen aus der Pflegekasse gewährt (siehe Tabelle).

Um Leistungen zu erhalten, muss ein Hilfebedarf für mindestens sechs Monate vorliegen. Kann der Patient möglicherweise zuhause von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, dann kommen unter Umständen Pflegesachleistungen infrage. Die Pflegekassen helfen bei der Suche nach einem geeigneten Dienst.

„Arbeitnehmer dürfen sich spontan zehn Tage freinehmen, um die Pflege eines Angehörigen sicherzustellen, wenn der behandelnde Hausarzt eine drohende Pflegebedürftigkeit bescheinigt“, sagt Wassiljew. Außerdem haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit von bis zu sechs Monaten, wenn sie Angehörige pflegen. In dieser Zeit erhalten sie zwar kein Gehalt, sind aber sozialversichert.

Pflegeberater

Die Pflegekassen bieten auch eine umfassende Pflegeberatung an. „Das ist eine wertvolle Unterstützung, wenn die erste Zeit nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus organisiert werden muss und sich eine langfristige Pflegelösung abzeichnet“, erklärt Wassiljew. Der Pflegeberater berät zu Leistungen aus der Pflegekasse, aber auch zu anderen professionellen und ehrenamtlichen Hilfsmöglichkeiten vor Ort.

Vorsorge

Mit einer Seniorenunfallversicherung lässt sich finanziell für den Notfall vorsorgen. Interessant sind vor allem die Assistanceleistungen, die man zusätzlich versichern kann: Menü- und Wäscheservice, Haushaltshilfe, 24-Stunden-Notruf oder Fahrdienste. Manche Versicherer bieten die Assistanceleistungen auch als eigenständiges Produkt an, etwa die Arag, die Basler, die Bayerische oder die Hanse Merkur.

„Solche Policen können sinnvoll sein zum Beispiel wenn man alleine lebt und ungern organisiert“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Für viele Verbraucher ist es besonders wichtig, dass jemand das Organisieren übernimmt. Noch besser, wenn der Versicherer die Hilfen auch bezahlt“, rät er.

Wer nicht nur Unfälle, sondern auch den Krankheitsfall absichern will, kann eine Pflegetagegeldversicherung abschließen. Diese leistet aber erst, wenn die Krankheit zum Pflegefall führt.

Mehr Informationen

Das sechsseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 53 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 28. Februar. Das Fax-Gerät auf „Polling“ oder „Sendeabruf“ stellen, Fax-Service-Nummer wählen und Starttaste drücken. Kein Fax? Senden Sie einen mit 0,95 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,55 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Hilfe im Notfall für ältere Menschen“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf

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