Comeback der Wohnbauprämie

von Redaktion

Die staatliche Wohnungsbauprämie galt lange als Auslaufmodell. Im kommenden Jahr kehrt sie zurück: Und für viele Haushalte lohnt sie sich.

Jahr für Jahr fielen immer mehr Bausparer aus der alten Wohnbau-Förderung heraus, weil sie die Einkommensgrenzen nicht mehr einhielten. Diese wurden seit 1996 nicht mehr an die Inflations- und Einkommensentwicklung angepasst. Jetzt feiert die Prämie jetzt ein Comeback.

Ab 2021 sind nach Angaben der Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest viel mehr Sparer berechtigt als bisher. Außerdem profitieren sie von einer höheren Förderung. Wer bauspart, erhält künftig 10 Prozent Prämie auf jährliche Sparleistungen bis zu 700 Euro (Alleinstehende) oder 1400 Euro (Ehepaare). Die Höchstprämie steigt für Alleinstehende von 45 auf 70 Euro und für Ehepaare von 90 auf 140 Euro im Jahr. Das gilt auch für diejenigen, die ihren Vertrag schon vor 2021 abgeschlossen haben.

In der April-Ausgabe informieren die Finanztester über Voraussetzungen, Verfahren und Vor- und Nachteile. Ihr Fazit: Für den Hausbau ist die Förderung nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie reicht aber aus, um Bausparen attraktiver zu machen: Ein kleiner Vertrag lohnt mit Prämie fast immer.

Prämie auch mit gutem Einkommen

Voraussetzungen für die Prämie: Sparer verwenden ihren Vertrag später für eine Immobilie und sie halten die Einkommensgrenze ein. Ab 2021 heißt das: Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt im Sparjahr nicht höher als 35 000 Euro. Für Ehepaare gilt künftig eine Grenze von 70 000 Euro.

Auf den ersten Blick scheinen auch die neuen Einkommensgrenzen nicht allzu hoch zu sein. Maßgeblich ist allerdings das zu versteuernde Einkommen. Brutto dürfen Bausparer viel mehr verdienen. Ein Arbeitnehmer-Ehepaar mit zwei Kindern kann die Prämie noch mit einem Bruttolohn von 105 500 Euro erhalten. Es kann noch mehr sein, wenn die beiden höhere Werbungskosten als 1000 Euro haben oder andere Ausgaben steuerlich geltend machen können.

Auszahlung erst bei Zuteilung

Das Verfahren für die Wohnungsbauprämie bleibt unverändert. Die Prämie beantragen Kunden jedes Jahr bei ihrer Bausparkasse. Ausgezahlt wird sie aber erst, wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird und die Person das Guthaben für wohnungswirtschaftliche Zwecke einsetzt, zum Beispiel für die Modernisierung ihres Hauses oder einen Wohnungskauf. Davon gibt es nur drei Ausnahmen:

. Jüngere, die bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt sind, können ihr Guthaben nach Ablauf von sieben Jahren beliebig verwenden. Die Prämie für die letzten sieben Sparjahre steht ihnen trotzdem zu.

. Wer seinen Vertrag vor 2009 abgeschlossen hat, erhält die Prämie wie bisher jährlich und ohne Zweckbindung ausgezahlt.

. Die Zweckbindung entfällt auch in Härte–fällen, etwa wenn jemand mindestens ein Jahr arbeitslos ist oder erwerbsunfähig wird.

Ohne Prämie ist die Sparphase teuer

Nachteil des Bausparens ist die schlechte Verzinsung der Sparbeiträge bis zur Zuteilung des Bausparvertrags. Auf das Guthaben zahlen die Bausparkassen nur noch Mikrozinsen von meist 0,01 bis 0,10 Prozent. Sie verlangen eine Abschlussgebühr von 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme. Fast alle kassieren zusätzlich ein Jahresentgelt von 7 bis 30 Euro. Bis zur Zuteilung ihres Vertrags zahlen Sparer sogar mehr Gebühren, als sie an Zinsen bekommen.

Mit Prämie besser als Banksparplan

Mit Wohnungsbauprämie sieht die Bilanz viel besser aus. Prämiensparer können nach sieben bis zehn Jahren mit einer Sparrendite von ein bis zwei Prozent im Jahr rechnen, wenn sie die geförderten Höchstbeträge einzahlen und eine passende Bausparsumme wählen. Das ist mehr, als Banken und Sparkassen derzeit für Sparpläne bieten. Den Anspruch auf das Bauspardarlehen bekommen Sparende kostenlos dazu.

Wie sich die Prämie auswirkt, zeigt ein Beispiel. Ein Ehepaar schließt als Rücklage für Reparaturen am Haus einen Bausparvertrag mit 25 000 Euro Bausparsumme bei Schwäbisch Hall ab (Tarif Fuchs 04 XJ). Das Paar zahlt acht Jahre lang 117 Euro im Monat ein. Das entspricht dem geförderten Höchstbetrag. Ab 2021 hat es erstmals Anspruch auf die Prämie von 140 Euro im Jahr.

Sparbilanz nach acht Jahren

Sparbeiträge (92 x 117 Euro) 10 764 Euro

+ Zinsen 43 Euro + Wohnungsbauprämie (7 x 140 Euro) 980 Euro – Abschlussgebühr 250 Euro – Jahresentgelte 97 Euro = Guthaben nach acht Jahren 11 440 Euro = Sparrendite (pro Jahr) 1,45 Prozent

Mit einer Sparrendite von 1,45 Prozent lohnt sich der Bausparvertrag schon als reiner Sparvertrag. Für die Arbeiten am Haus kann das Ehepaar außerdem ein Darlehen in Höhe 13 560 Euro zu einem Zinssatz von 2,25 Prozent mit gut acht Jahren Laufzeit aufnehmen (Monatsrate 150 Euro).

Tipps

. Prämiensparen. Sie halten die neue Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie ein und möchten in Zukunft eine Immobilie bauen, kaufen oder modernisieren? Dann lohnt sich zumindest ein kleiner Bausparvertrag, in den Sie den geförderten Höchstbetrag zahlen.

. Bausparsumme. Für die Prämie reicht je nach Tarif eine Bausparsumme von 10 000 bis 15 000 Euro für Alleinstehende und 20 000 bis 40 000 Euro für Ehepaare. Höhere Bausparsummen und Sparbeiträge kommen infrage, wenn Sie mit steigenden Zinsen rechnen und sich ein größeres Darlehen sichern möchten.

. Bausparrechner. Die besten Bauspartarife ermittelt individuell der Bausparrechner der Stiftung Warentest (test.de/bausparrechner).

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