Anspruch auf Waisengeld

von Redaktion

Wenn wegen der Corona-Pandemie eine Ausbildung, ein Studium oder ein Freiwilligendienst nicht oder nur verspätet angetreten werden kann, so hat das keine Nachteile für Bezieher einer Waisenrente. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Grundsätzlich können Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben, eine Waisenrente erhalten. Dies gilt über den 18. Geburtstag hinaus für Waisen, die sich in einer Schul- oder Berufsausbildung, in einem Studium oder in einem Freiwilligendienst befinden. Sie können die Rente bis zum 27. Geburtstag bekommen. Dies gilt auch für Übergangszeiten von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Kommt es nun bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst zu Verzögerungen, so kann die Zahlung der Waisenrente trotzdem aufgenommen oder fortgeführt werden. Gleiches gilt, wenn sich die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten und/oder Freiwilligendiensten verlängert. dpa

Artikel 4 von 7