Eine Pflege zuhause ist möglich – in allen Pflegegraden. Sie verlangt aber ein hohes Maß an Organisation. Mit einem individuellen Pflegemix lässt sich die Versorgung auf mehreren Schultern verteilen. Die Pflegekasse unterstützt viele Kombinationen finanziell.
Organisation
Die meisten Menschen wollen trotz Pflegebedürftigkeit zuhause wohnen bleiben. Dass dies oft nicht gelingt, liegt meist an mangelnder Vorbereitung. „Frühzeitig ein Netz knüpfen, lautet unser Appell“, sagt Felizitas Bellendorf, Pflegeexpertin bei der Verbraucherzentrale: Ein soziales Netzwerk aufbauen, das kurzfristig abrufbar ist, wenn die Pflege nötig wird. Das kann Angehörige, Freunde, einen ambulanten Pflegedienst, einen Mahlzeitenservice, ehrenamtliche Besuchsdienste oder eine Haushaltshilfe einbinden. Außerdem muss man Folgendes bedenken:
. Der Patient sollte vor allem körperliche Pflege benötigen, bei fortgeschrittener Demenz ist eine Pflege daheim kaum möglich.
. Die Wohnung sollte weitgehend barrierefrei sein oder sich entsprechend umgestalten lassen.
. Es sollte Menschen in der Nähe geben, die im Notfall schnell zur Stelle sind.
. Der Patient muss bereit sein, Hilfe anzunehmen und verschiedene Helfer in die Wohnung zu lassen.
Wohnraum
Nicht jede Wohnung eignet sich, um eine Pflege darin zu ermöglichen. Davon sollten sich Betroffene nicht entmutigen lassen. Rund 90 Prozent der nötigen Wohnungsänderungen oder -anpassungen lassen sich mit technischen Hilfsmitteln bewältigen. Spezielle Wohnungsberatungsstellen, etwa von Kommunen oder Wohlfahrtsverbänden, beraten zur Umgestaltung. Auch diesen Rat sollte man frühzeitig einholen. Die Pflegekasse gewährt 4000 Euro Zuschuss pro Umbaumaßnahme ab Pflegegrad 1.
Grundsätzlich muss man nicht der Wohnungseigentümer sein, um einen barrierefreien Umbau durchzuziehen. Auch in Mietobjekten ist das möglich, man muss sich nur mit dem Vermieter absprechen und möglicherweise beim Auszug Umbauten rückgängig machen.
Viele Hilfsmittel wie eine Toilettensitzerhöhung oder einen Badewannenlifter bezahlt die Krankenkasse. Die Hilfsmittel verschreibt der behandelnde Arzt.
Pflegemix
Eine Pflege zuhause lässt sich kaum von einer Person alleine stemmen. Angehörige müssen aber nicht aufgeben, wenn sie sich keine 24-Stunden-Pflege mit mehreren Helfern im Schichtdienst leisten können. Über die Pflegekasse gibt es auch das Angebot der Tages- und Nachtpflege, die die ambulante Versorgung durch einen Pflegedienst und Angehörige ergänzen kann. Tagespflege bedeutet: Der Pflegebedürftige wohnt zuhause, verbringt manche Tage pro Woche jedoch in einer Tagespflegeeinrichtung. Diese Möglichkeit gibt es ab Pflegegrad 2. Pflegebedürftige können dabei tagsüber auch stundenweise in einem Heim betreut werden, sie werden abgeholt und auch wieder nach Hause gebracht.
Ebenso kann ein ambulanter Pflegedienst bei der Versorgung helfen. „Hier sollte man sich Kostenvoranschläge verschiedener Dienste einholen und sicherstellen, dass das benötigte Leistungsspektrum abgedeckt ist“, rät Bellendorf.
Auch die Verhinderungspflege entlastet Angehörige: Bis zu sechs Wochen im Jahr finanziert die Pflegekasse eine Versorgung zuhause, auch stundenweisen, wenn die Pflegeperson verhindert ist.
Haushaltshilfe
Viele setzen auf eine Haushaltshilfe, die beim Pflegebedürftigen einzieht. Meist wird dieser Dienst von Hilfskräften aus Osteuropa angeboten. „Die Kosten hierfür betragen oft zwischen 2000 und 3000 Euro im Monat bei einer 40-Stunden-Woche“, sagt Susanne Punsmann, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale. Teurer kann es werden, wenn man die Hilfe über eine der Vermittlungsagenturen im Internet gewinnt. Betroffene können zur Finanzierung vor allem das Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige einsetzen. Allerdings dürfen diese Hilfen neben der Haushaltsversorgung nur pflegerische Alltagshilfen leisten, sie ersetzen keinen ambulanten Pflegedienst. „Auch eine 24-Stunden-Betreuung ist nicht möglich, denn Arbeitszeiten sind einzuhalten: maximal acht Stunden pro Tag unter Einhaltung von Ruhezeiten und freien Sonntagen“, betont Punsmann.
Finanzierung
Die wichtigsten Zuschüsse der Pflegekasse für die Pflege zuhause sind das Pflegegeld, wenn Angehörige die Pflege leisten, und Pflegesachleistungen, wenn ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt wird. Beide Leistungen können kombiniert werden. Das Pflegegeld beträgt je nach Pflegegrad zwischen 316 und 901 Euro im Monat, Pflegesachleistungen zwischen 689 und 1995 Euro im Monat. Für 2021 plant der Gesetzgeber eine Erhöhung der Leistungen um fünf Prozent. Zusätzlich stehen für eine Tagespflege (teilstationäre Pflege) zwischen 689 und 1995 Euro im Monat zur Verfügung, das Budget für Verhinderungspflege beträgt maximal 2418 Euro im Jahr.
. Rechenbeispiel
Wer zuhause durch einen ambulanten Dienst gepflegt wird, erhält 689 Euro an Pflegesachleistungen in Pflegegrad 2. Zusätzlich gibt es denselben Betrag für die Tagespflege, dazu kommt der Entlastungsbetrag von 125 Euro. So kommt ein Pflegebedürftiger im Monat auf 1503 Euro, die er regelmäßig in die Pflege investieren kann.
Mehr Informationen
Das sechsseitige Dossier gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 50 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 25. Februar. Oder senden Sie einen mit 0,95 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,55 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Pflege zuhause“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf