Modernisierungsmaßnahmen müssen Mieter in der Regel dulden. Allerdings müssen sie nicht in jedem Fall auch die daraus resultierende Mieterhöhung bezahlen. Bedeutet die Mieterhöhung nämlich für Mieter eine Härte, kann der Vermieter sie nicht durchsetzen. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 64 S 111/20). Müssen Grundsicherungsempfänger nach der Mieterhöhung damit rechnen, die Wohnung zu verlieren, ist eine solche Härte gegeben, wie der Eigentümerverband Haus & Grund berichtet. Die Größe der Wohnung spielt dabei nicht unbedingt eine Rolle. Die Mieterin bezog ergänzende Zahlungen des Jobcenters. Hätte sie die Mieterhöhung bezahlen müssen, hätte sie die Wohnung nicht halten können. dpa