Die Energiekosten explodieren, weshalb vielen Verbrauchern hohe Heizkostennachzahlungen drohen. Doch was tun, wenn die Rente oder ein schmales Gehalt nicht reichen, um die Rechnung zu schultern? Die Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale Bremen weist hier auf eine mögliche Unterstützung vom Amt hin, den sogenannten „einmaligen Bedarf.“ Ihn gebe es auch für Personen, die keine Transferleistungen beziehen. „Wer viel nachzahlen muss und die Rechnung gar nicht oder nicht vollständig bezahlen kann, sollte auf jeden Fall die Hilfe beantragen“, so Elisabeth Grauel von der Energieschuldenberatung.
Eine Nachfrage unserer Zeitung bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, dem Sozialreferat München sowie dem Sozialamt Fürstenfeldbruck ergab: Solche einmaligen Unterstützungen sind möglich, aber mit hohen Hürden verbunden. „Einen gesonderten Antrag, der ausschließlich für Heizkostenzuschüsse gilt, gibt es nicht“, erklärt eine Sprecherin der Arbeitsagentur. Erwerbstätige müssten im zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Hartz IV einreichen, Rentner und andere Personen ohne Job im örtlichen Sozialamt Sozialhilfe beantragen. Der Antrag müsse zudem noch in dem Monat gestellt werden, in dem die Zahlung fällig ist. Wenn es knapp werde, reiche zunächst auch ein formloser Antrag, so das Sozialamt Fürstenfeldbruck.
Um ein kompletten Sozialhilfe- oder Hartz-IV-Antrag kommt man dennoch nicht herum – und auch nicht um alle Unannehmlichkeiten, die damit verbunden sind. So müssen Antragssteller ihr Einkommen, ihre Vermögensverhältnisse, ihre Familien- und Wohnsituation, ihre Kosten für die Unterkunft und die Heizung sowie meist alle Kontoauszüge der vergangenen sechs Monate offenlegen. Immerhin: Bis Jahresende gilt ein erhöhter Vermögensfreibetrag von 60 000 Euro und zusätzliche 30 000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.
Ob die Heizkostennachzahlung vom Amt übernommen wird, hängt davon ab, wie diese individuelle Prüfung ausfällt. Nach Abzug der Wohn- und Heizkosten darf alleinstehenden Erwerbstätigen nicht mehr als der Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro bleiben, bei einer Familie mit zwei kleinen Kindern sind es rund 1250 Euro. Hat der Antragsteller durch die Nachzahlung in diesem Monat tatsächlich weniger als diesen Betrag, ist die Einmalzahlung grundsätzlich möglich.
Der Hartz-IV-Schlüssel bestimmt zudem, ob das Amt die komplette Nachzahlung oder nur einen Teil übernimmt. Die Arbeitsagentur macht Antragstellern allerdings wenig Hoffnung auf hohe Zahlungen: „Bei dem weitaus größten Teil kann davon ausgegangen werden, dass in normalen Monaten das Familieneinkommen auskömmlich ist“, so die Sprecherin der Agentur. „In diesen Fällen wird voraussichtlich nur ein Teil der Gesamtkosten oder auch gar nichts erstattet, weil das eigene Einkommen oder das eigene Vermögen ebenfalls eingesetzt werden muss.“