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Darf mein Sohn das Haus verkaufen?

von Redaktion

Offensichtlich haben Sie Ihrem Lebensgefährten in Ihrem handschriftlichen Testament ein befristetes Wohnrechtsvermächtnis eingeräumt. In der Praxis wird auch gleichzeitig immer, zur Absicherung des Wohnrechts, eine Grundbucheintragung angeordnet.

Da Ihr Sohn mit Ihrem Ableben Alleineigentümer Ihres Hauses wird, hat er grundsätzlich die Möglichkeit, bereits ab diesem Zeitpunkt das Haus zu veräußern. Während des befristeten Wohnrechts dürfen Kaufinteressenten eine Besichtigung aber nur mit Zustimmung Ihres Lebensgefährten durchführen. Die Befristung des Wohnrechts auf sechs Monate ist möglich, dies verhindert aber nicht die Möglichkeit der sofortigen Veräußerung des Hauses. Allerdings wird das Wohnrecht mitverkauft, sodass der neue Eigentümer das Wohnrecht akzeptieren muss.

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