So viel kostet die Frührente

von Redaktion

Viele wünschen sich einen vorzeitigen Ruhestand. Die Abzüge können aber ziemlich schmerzhaft sein, weshalb sich gute Planung lohnt. © Arne Trautmann/Panthermedia

Früher in Rente: Für die meisten deutschen Arbeitnehmer ist das ein Traum. Und viele gönnen ihn sich. Im vergangenen Jahr arbeiteten nur etwa 366 000 der fast 1,2 Millionen Neurentner bis zur regulären Altersrente von derzeit 66 Jahren. Etwa 452 000 gingen dagegen früher in den Ruhestand – trotz Abzügen. Doch wie viel bleibt zum Leben, wenn man schon zum frühestmöglichen Zeitpunkt seinen Job an den Nagel hängt? Das hat „Finanztest“anhand einer Arbeitnehmerin mit 3780 Euro Monatsgehalt durchgerechnet, was etwa dem deutschen Durchschnittsgehalt entspricht. Ergebnis: Wenn sie sofort an ihrem 63. Geburtstag in Rente geht, muss sie auf etwa 20 Prozent Rente verzichten – ein Wert, der auf viele Frührentner passe, so „Finanztest“. Mit diesen fünf Schritten kann jeder seine eigene Kalkulation vornehmen.

■ 1. Renteneintritt ermitteln

Wer früher in Rente gehen will, muss mindestens 63 Jahre alt sein und bereits 35 Beitrittsjahre auf dem Buckel haben. Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann, geht sogar abschlagsfrei. Dabei kann man sich auch Dinge wie Kindererziehung, Krankengeld, Studium oder Wehrdienst anrechnen lassen. Doch: Oft kommen 63-Jährige nicht auf 45 Beitragsjahre und müssen deshalb mit Abschlägen leben. So auch die Durchschnittsverdienerin im Beispiel von „Finanztest“. Sie ist im Juli 1961 geborenen und wäre beim regulären Renteneintritt 66 Jahre und sechs Monate alt, sie könnte also Anfang 2028 abschlagsfrei in Rente. Und das dann mit monatlichen Bezügen von 1910 Euro gesetzliche Rente.

■ 2. Abschlag ausrechnen

Geht die Beispiel-Frührentnerin statt 2028 jedoch schon heute, muss sie für jeden Monat früheren Rentenbeginn eine Kürzung ihrer Ansprüche um 0,3 Prozent hinnehmen. Bei der im Juli 1961 geborenen Arbeitnehmerin wären das exakt 42 Monate und somit 12,6 Prozent Abzüge. Hinzu kommen geringere Gesamtansprüche, da die Rentnerin früher aufhört zu arbeiten und keine weiteren Rentenpunkte sammelt. Aus 1910 Euro würden so für sie 1549 Euro gesetzliche Bruttorente.

Grundsätzlich gilt: Je jünger, desto länger muss man theoretisch arbeiten – und desto teurer ist es, wenn man mit 63 vorzeitig in Rente geht. Wer 1962 geboren ist, muss bereits 66 Jahren und acht Monate arbeiten und maximal 13,2 Prozent Abschlag verkraften, wer 1964 geboren ist arbeitet bis 1967, ihm wird die Rente um 14,4 Prozent gekürzt, wenn er mit 63 geht. Jeder Monat länger bringt also mehr Rente.

■ 3. Betriebsrente addieren

Viele Arbeitnehmer haben zusätzlich eine Betriebs- oder Riesterrente. Auch hier gibt es Abschläge für die Frührente. Die Durchschnittsverdienerin im Beispiel hätte regulär 320 Euro Betriebsrente und 149 Euro Riesterrente. „Finanztest“geht davon aus, dass die Betriebsrente bei Bezug von Frührente auf 248 Euro und die Riester-Rente auf 102 Euro sinkt. Wer selbst Zusatzrenten hat, solle sich bei den jeweiligen Anbietern und Versorgungskassen über mögliche Kürzung informieren, rät „Finanztest“.

■ 4. Sozialabgaben beachten

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, zahlt weiter Abgaben an Kranken- und Pflegeversicherung. Oft liegt der Beitragssatz zur Krankenkasse um 16,3 Prozent – die Hälfte trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte die Rentenkasse. Hinzu kommt die Pflegeversicherung, bei Kinderlosen sind das vier Prozent. Macht in Summe 12,15 Prozent Abgaben auf die Rente. Diese fallen auf die gesetzliche Rente und die Betriebsrente an, Riester bleibt verschont. Von der Bruttorente würden also 1689 Euro Netto ausgezahlt.

■ 5. Steuern einbeziehen

Zum Schluss fordert auch der Fiskus seinen Teil. Die Riester-Rente ist steuerfrei, von der gesetzlichen Rente sind nach jetzigem Satz aber 83 Prozent steuerpflichtig, das wären 15 428 Euro. Die Betriebsrente muss in diesem Fall voll versteuert werden, weil sie über dem Freibetrag liegt, das Finanzamt rechnet dafür die Sozialabgaben sowie Werbungskosten gegen. Unter dem Strich bleiben der Beispiel-Rentnerin mit früherem Durchschnittseinkommen von 3780 Euro also 1604 Euro pro Monat zum Leben – sofern sie nicht neben der Frührente arbeitet.