Hannover/München – Zwischenerfolg für Gerhard Schröder. Der wegen seines Engagements für russische Staatskonzerne heftig in die Kritik geratene Altkanzler darf vorerst SPD-Mitglied bleiben. Ein Verstoß gegen die Parteiordnung könne Schröder nicht nachgewiesen werden, entschied die zuständige Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover am Montag in erster Instanz. Die Kommission sieht damit keine Grundlage für eine Rüge oder gar einen Parteiausschluss. Eine Berufung müsste innerhalb von zwei Wochen eingelegt und binnen eines Monats schriftlich begründet werden.
In Parteiordnungsverfahren können mehrere Entscheidungen getroffen werden. Das ist zum einen etwa das Erteilen einer Rüge, das zeitweilige Ruhen der Mitgliedschaft oder sogar der Ausschluss aus der Partei. Ein solches Verfahren kann ebenfalls eingestellt oder wie bei Schröder festgestellt werden, dass ihm ein Verstoß nicht nachzuweisen ist. Ein Ausschluss aus der Partei galt zuvor bereits als unwahrscheinlich.
Öffentlich bezog Schröder am Montag zunächst keine Stellung. Bereits Mitte Juli bei der Verhandlung der Schiedskommission war der heute 78-Jährige weder persönlich erschienen, noch hatte er einen Anwalt geschickt. Nur wenige Kilometer von Schröders Wohnung wurde damals beraten, ob der Altkanzler mit seiner Nähe zu Russland so schweren Schaden zugefügt hat, dass er die SPD verlassen muss.
In der Partei wirkt er nach Einschätzung zahlreicher Sozialdemokraten weitestgehend isoliert. Das bekräftigte etwa SPD-Chef Lars Klingbeil am Montag: „Für uns steht fest: Politisch ist Gerhard Schröder mit seinen Positionen in der SPD isoliert“, sagte Klingbeil. Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hatte Schröder wegen dessen Äußerungen zum Ukraine-Krieg bereits vor Monaten nahegelegt, aus der Partei auszutreten. „Gerhard Schröder agiert nicht als Ex-Kanzler, sondern als Geschäftsmann, und so sollten wir seine Äußerungen auch interpretieren“, hatte Esken auch Schröders jüngste Äußerungen über eine angebliche Verhandlungsbereitschaft von Russlands Präsident Putin im Ukraine-Krieg scharf kritisiert.
Die SPD in Bayern weiß nicht so genau, was sie von der Entscheidung der Schiedskommission halten soll. „Ich finde das bedauerlich, weil das Verhalten von Gerhard Schröder nichts mehr mit unseren Werten zu tun hat“, sagt Landeschef Florian von Brunn zur juristischen Entscheidung. Dagegen sagt Anne Hübner, Fraktionschefin im Münchner Stadtrat: „Ich finde es richtig, Schröder vorerst nicht auszuschließen, gerade auch angesichts früherer Verdienste um Land und Partei.“ Allerdings sei nun der Altkanzler „an der Reihe, endlich Verantwortung zu übernehmen, und sich klar von Putins Krieg und eigenen wirtschaftlichen Verflechtungen zu distanzieren“.
Besonders harsch äußert sich der oberbayerische Vorsitzende Florian Ritter. „Schröder relativiert die alleinige Schuld und Verantwortung der russischen Regierung für diesen Krieg und macht sich für deren imperialistischen Ziele zum Deppen“, sagt der Landtagsabgeordnete. Da aber das Ordnungsverfahren auf der Grundlage juristischer Argumente und nicht politischer geführt werde, „war von Anfang an klar, dass Eitelkeit und politische Dummheit alleine für einen Parteiausschluss nicht ausreichen“.
Gleich 17 SPD-Gliederungen hatten das Parteiordnungsverfahren gegen Schröder beantragt, hinzu kamen weitere Anträge, die den formalen Vorgaben nicht entsprachen. Die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Hannover ist für das Verfahren zuständig, weil Schröder Mitglied des dazu gehörenden SPD-Ortsvereins Oststadt-Zoo ist. Es sind jedoch bis zu zwei weitere Instanzen möglich: beim SPD-Bezirk Hannover sowie bei der -Bundesschiedskommission.